GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Ein Baugrund umhüllt Geheimnisse! Eine Studie des Bauherrenschutzbundes und des Instituts für Bauforschung hat 2.500 Schadensfälle ausgewertet. Fehlende oder unzureichende Baugrunduntersuchungen verursachten danach Schäden von bis zu € 125.000. Dies unterstreicht die Bedeutung, die einem Bodengutachter bzw. einem Baugrundgutachten zukommt. Ein qualifizierter Bodengutachter trifft nicht nur Aussagen zur Tragfähigkeit des Baugrundes und zu den Gründungsanforderungen. Zur Vermeidung von Feuchteschäden an erdberührten Bauteilen wie Keller etc. ist Umsicht und Sorgfalt besonders wichtig. Über die Erfordernis einer Drainage und ggf. weiterer Maßnahmen wie Drainmatten bzw. Drainagematten usw. entscheidet der Bodengutachter auf der Grundlage seiner Untersuchungen und Erfahrungswerte. Die einschlägigen Normen und Ausführungsvorschriften sind dabei Grundlage. So ist z.B. zu beurteilen, ob am Standort drückendes Wasser oder nur Erdfeuchte zu erwarten ist. Die Schutzvorkehrungen werden dann entsprechend vorgeschlagen. Stellt man die Kosten für ein qualifiziertes Baugrundgutachten der möglichen Schadenshöhe gegenüber, wird das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen deutlich. Baugrunduntersuchung – Wer braucht Baugrunduntersuchungen? Jeder Bauherr braucht ein Baugrundgutachten und damit Baugrunduntersuchungen!  Sämtliche Risiken, die vom Baugrund ausgehen, sind Bauherrenrisiko und nicht übertragbar. Das zählt zur Aufklärungspflicht eines jeden Architekten. Wofür braucht man Baugrunduntersuchungen? Für jedes Bauwerk! Baugrunduntersuchungen dienen grundsätzlich der Beurteilung des Untergrundes in Bezug auf seine Eignung als Baugrund und die zu erwartenden Wechselwirkungen von Boden und Bauwerk. Im Wesentlichen liefert ein qualifiziertes Baugrundgutachten Aussagen zu: Bodenaufbau und bodenmechanischen Eigenschaften der anstehenden Erdstoffe (Tragfähigkeit, Setzungsempfindlichkeit etc.) Bodenart und Bodenklasse Grundwasservorkommen (Langzeit-Höchststand, drückendes Wasser, Betonaggressivität etc.) Erfordernis von Bodenverbesserung   Bodenaustausch, Verdichtung etc.)  Kennwerte für Art und Bemessung der Fundamente Anforderungen an die Gründung eines Bauwerks Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser Zuordnung zu Erdbebenzonen Wie erstellt man ein Baugrundgutachten? Ein qualifiziertes Baugrundgutachten erfordert qualifizierte Baugrunduntersuchungen, die sich in Art und Untersuchungstiefe nach der DIN 4020 richten und eine vollständige Grundlage für die Sicherheitsnachweise nach DIN 1054 liefern. Eine weitere Grundlage ist das Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Bearbeitungsgrundlagen liefern Baugrunduntersuchungen in Form von Baugrundbohrungen bzw. -sondierungen und ggf. bodenmechanische Laboruntersuchungen, die von einem erfahrenen Ingenieurgeologen geplant und betreut werden. Mit einer sorgfältigen Auswertung der Befunde aus den Baugrunduntersuchungen werden die erforderlichen Aussagen unter Berücksichtigung der technischen Regelwerke und dem Stand der Technik abgeleitet. Dr.-Ing. Harald Fank, Sachverständiger für Boden, Altlasten, Aushub und Schadstoffe. Bild und Textquelle: www.der-bodengutachter.de;  „…und wenn wir auf ein Baugrundgutachten verzichten, können wir noch 400 Lire sparen.“…

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Dr.-Ing. Harald Fank Sachverständiger für Boden, Altlasten, Aushub und Schadstoffe –  Baden-Württemberg / Deutschland; Als Bauingenieur bin ich seit 1985 in der Flächen- und Immobiliensanierung tätig. Mir ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unverbrauchter Natur und der wertvollen Ressource Boden wichtig. Mit der GfU möchte ich dem anhaltenden Flächenverbrauch mit wirtschaftlichen, intelligenten Lösungen des Flächenrecyclings entgegenwirken. Mit 25 Jahren Know-how schaffen wir die Grundlagen für Planungs- und Kostensicherheit, um aus einem gut recycelten und entwickelten Grundstück, vor allem in günstigen Lagen, attraktive Margen bei der Vermarktung zu erzielen. Wenn es um das Recycling von alten Gebäuden und sanierungsbedürftigen Flächen geht unterstützen wir Sie gerne von der Voruntersuchung über die Sanierung bis hin zur Projektierung und Vermarktung. Wir analysieren, beraten, planen, sanieren und überwachen die zur Revitalisierung notwendigen Arbeiten und Leistungen. Gefahren erkennen, Gefahren beseitigen und sanierungsbedürftige Baulücken, Flächen und Liegenschaften zu einem interessanten Investitionsobjekt zu recyceln, das ist unser Ziel. Tätigkeitsbereich: Baugrundgutachten und Gründungsgutachten, Altlastengutachten und Altlastenverdachtsgutachten, geologische und hydrogeologische Gutachten, abfalltechnische Bodengutachten (Verwertung/Entsorgung von Aushub, Bauschutt etc.), hydrologische Gutachten (Wasserhaushalt, Grundwasserstand etc.), Bewertung des Nährstoffhaushalts von Kulturböden (Gartenbau, Landwirtschaft etc.), Suche und Untersuchung von Lagerstätten (Prospektion); Flächenrecycling; Unternehmen: Dr. Fank GmbH Gesellschaft für Umwelttechnik und Flächenrecycling–GfU / Dr. Harald Fank Herr Dr.-Ing. Harald Fank Carl-Benz-Str. 5 D-68723 Schwetzingen Telefon: 0049 (0)6202 / 97 83 63 Telefax: 0049 (0)6202/ 97 83 659 E-Mail: info@gfu-drfank.de Homepage: www.der-bodengutachter.de…

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Useranfrage zum Thema Hauskaufrücktritt! Im April unterfertigte ich einen Kaufvertrag mit Firma X für mein zukünftiges Traumhaus. Hierzu handelte es sich um ein Fertigteilhaus mit dessen Preis und Rahmenbedienungen ich einverstanden war. Der Baubeginn sollte im September stattfinden. Anfang August kontaktierte mich ein ehemaliger Mitanbieter  (Firma Y) und unterbreitete mir ein Angebot, dass ich nicht abschlagen konnte. So tätigte ich einen neuen Kaufvertrag  mit Firma Y und stornierte den Erstvertrag bei Firma X, die bis dato keinen Aufwand im Bezug auf meinen Vertragsabschluss hatte. Firma X fordert nun eine Stornogebühr in Höhe von mehreren tausend Euro. Bitte um Information ob die Stornogebühr zulässig ist! Beantwortung durch Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda: Zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen anhand der mir vorliegenden Informationen , sohin ohne detailierte Prüfung des Sachverhaltes, kurzgefasst folgendes mitteilen: Grundsätzlich besteht mit Abschluss des Vertrages eine vertragliche Bindung für beide Vertragsteile. Ein unbegründeter Rücktritt wäre sohin grundsätzlich als Vertragswidrigkeit zu beurteilen, die auch Schadenersatzansprüche des vertragstreuen Teiles begründen kann. Ob nunmehr „Stornokosten“ vom anderen Vertragsteil berechnet werden können, ist weitgehend davon abhängig, welche vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Eine „Stornogebühr“ ist im Zweifel als Konventionalstrafe anzusehen. Eine Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) ist die Vereinbarung eines pauschalierten Schadenersatzes für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages. Die Pauschalierung soll die oft schwierige Feststellung der Schadenshöhe entbehrlich machen, daher gebührt die Konventionalstrafe auch dann, wenn kein Schaden eingetreten ist. Im Zweifel ist die Vertragsstrafe nur dann zu entrichten, wenn die Nichterfüllung (Rücktritt) „verschuldet“ erfolgte. Zu prüfen ist in diesem Fall sohin auch, ob der Vertrag die Konventionalstrafe auch für den Fall einer nicht verschuldeten Leistungsverhinderung vorsieht. Die Vertragsstrafe kann durch den Richter gemäßigt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Konventionalstrafe setzt grundsätzlich eine gültige Hauptverbindlichkeit voraus, es wäre sohin auch zu prüfen, ob die vertragliche Vereinbarung mit dem Verkäufer des Fertigteilhauses grundsätzlich rechtswirksam erfolgte. Dass der Baubeginn noch nicht erfolgte, ändert im Falle eines unbegründeten bzw. unberechtigten Rücktrittes an der grundsätzlichen Verpflichtung zur Zahlung von vertraglich vorgesehenen Stornokosten dann nichts, wenn die Konventionalstrafe, wie auch die Hauptverbindlichkeit, rechtswirksam vereinbart wurde. Der Sachverhalt wird bei einer näheren Prüfung abweichend zu beurteilen sein, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgte, die dem anderen Vertragsteil zuzurechnen sind (Bspw. Verzug des Verkäufers). Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda…

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Life Cycle – Life Cycle Engineering oder Nachhaltiges Bauen Life Cycle Engineering – wörtlich übersetzt Lebenszyklusingenieurplanung – oder besser bekannt mit dem deutschen Schlagwort > Nachhaltiges Bauen < ist derzeit eines der Schlagwörter im Bereich Bauen. Was in Großbritannien mit dem System BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) vor ca. 15 Jahren begonnen wurde und in Amerika in die LEED-Zertifizierung (Leadership in Energy and Environmental Design) mündete, war nichts anderes als Gebäude in Sachen Energie zu optimieren. Europa war sich anfangs wieder einmal nicht einig und so führte jedes Land seine eigene Energiespargesetzgebung ein. Man beachte den Unterschied: hier, im europäischen Raum, Gesetze und dort, USA, freiwillige Systeme, die dann mit viel Werbeeffekt verkauft werden. Der Begriff Green Building machte die Runde. Da auf europäischer Seite auch im weiteren Verlauf keine gemeinsame Zertifizierung der Gebäude zustande kam, wurde vom deutschen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Gütesiegel DGNB (Deutsches Gütesiegel Nachhaltiges Bauen) eingeführt. In Österreich wurde mit Fördermitteln 2001 das Total Quality Konzept gefördert, das mit Ökopass und klima.aktiv in das Gütesiegel ÖGNB mündete. Daneben besteht in Österreich noch das Gütesiegel der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI). Dieses übernimmt die Zertifizierung nach DGNB. Nachfolgend wird versucht, eine einfache Bewertung der Begriffe „Life Cycle“ und „Nachhaltiges Bauen“ sowie eine zusammenfassende Beurteilung der verschiedenen Systeme darzustellen: Eigentlich sind diese ganzen Begriffe nichts Besonderes. Spiegeln sie doch den Wunsch des Bauherrn wider, so zu bauen, dass er in seinem Gebäude gesund, mit geringen Betriebskosten und möglichst lange ohne Reparaturen wohnen kann. Der kluge Bauherr wägt dabei beim Kauf des Grundstückes oder der Immobilie auch noch deren Lage zum Arbeitsplatz, zu Schulen und Versorgungsmöglichkeiten ab. Wobei der Freizeitwert bei der Lage (Lage im Grünen) meist überbewertet wird. Das Thema Life Cycle ist erst mit den Bauten ab den 70er Jahren ein Thema geworden. Billiges Bauen im öffentlichen und privaten Bereich war angesagt. Äußeres Zeichen war der Verzicht auf nachhaltige Schrägdächer hin zu unterhaltsintensiven Flachdächern. War der Lebenszyklus eines Gebäudes früher auf mindestens 100 bis 200 Jahre angesetzt, so sind diese Bauten bereits nach 25…

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Im Zuge von Befund- und Gutachtenerstellung stelle ich immer häufiger fest, dass durch den mangelhaften Einbau von Außenfensterbänken massive Bauschäden verursacht werden! Hauptsächlich treten diese Bauschäden im Bereich der Fensterleibungen (Parapetbereich) auf und werden primär auf mangelhaften Fenstereinbau zurückgeführt. Bei detaillierter Betrachtung stellt sich jedoch meist folgender Sachverhalt dar: Hauptsächliche Schadensbilder (einige Beispiele) a) Putzrisse im Bereich Sohlbankabschlüsse und Außenputz, temperaturbedingte Ausdehnungen können nicht aufgenommen werden, Schlagregendichtheit nicht gegeben, Wasser dringt in diesen Bereichen ein, Gefahr von Frostschäden. b) Im Bereich der hinteren Aufkantung der Fensterbänke und den montierten Abschlüssen keine Schlagregendichtheit vorhanden, dadurch tritt Wasser in den Baukörper ein, Durchfeuchtung und mögliche Schimmelbildung im Leibungsbereich innen vorprogrammiert. c) Bei der nachträglichen Montage von Außenfensterbänken (Außenfassade bereits fertiggestellt) wird die Breite der Anschlussfuge mittels Dichtstoff oft falsch bemessen sowie auch nicht der geeignete Dichtstoff verwendet. Nicht geeignete Dichtstoffe können die erforderliche Dehnung und Stauchung, bedingt durch die Längenausdehnung der Außenfensterbänke nicht aufnehmen. Daraus resultieren Rissbildungen (Abrisse) zwischen Dichtstoff und Verputz bzw. zwischen Dichtstoff und Fensterbankabschlüssen. In weiterer Folge Wassereintritt im Bereich der Dichtstofffuge nicht zu vermeiden. d) Bei Fenstersystemen ist es üblich eine verdecktliegende Stockentwässerung („keine sichtbaren Wasserschlitze“) anzuordnen. Dies wird oft bei der Montage der Außenfensterbänke übersehen, Entwässerungsebene wird dadurch verdeckt bzw. die Entwässerung erfolgt hinter der Fensterbankebene (hinter der Aufkantung) direkt in den Baukörper hinein. Allgemein: Anforderungen an Außenfensterbänke Außenfensterbänke müssen das ablaufende Oberflächenwasser von Fenster und Fassade kontrolliert ableiten. Die Neigung der Fensterbänke nach außen hin muss mindestens 5 Grad betragen. Fensterbänke müssen schlagregendicht an das Fensterprofil, sowie  schlagregensicher an den Baukörper angearbeitet werden. Der Überstand über die fertige Fassade soll 40 mm betragen, jedoch mindestens 30 mm. Grundsätzlich sollte ein schlagregendichtes Fensterbanksystem verwendet werden, falls erforderlich eine wannenförmige Ausbildung mittels Dichtfolien auf vorhandener Unterkonstruktion. Weiters sind Abschlussprofile so auszubilden, das diese temperaturbedingte Längenänderungen der Außenfensterbänke schadensfrei ausgleichen können. Die Anbindung der Außenfensterbänke an den Fensterstock (Futterleistenprofil) hat mittels vorkomprimierten Dichtbändern schlagregendicht zu erfolgen, für die Befestigung der Außenfensterbänke an das Fensterprofil sollten generell Niro-Schrauben verwendet werden. Als Abschlüsse für Außenfensterbänke dürfen nur Systemendstücke verwendet werden, welche temperaturbedingte Längenausdehnungen aufnehmen können (Gleitabschlüsse). Bei der Außenfensterbankmontage ist ebenfalls die erforderliche Abdichtung (Eckbereich zwischen hinterer Aufkantung Außenfensterbank und Unterseite Fensterstockprofil) auszuführen. Bei der nachträglichen Montage von Außenfensterbänken ist bei der Anordnung und Ausbildung von Dichtstofffugen auf die erforderliche Fugenbreite…

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Baupraxis – Die Abwicklung von Bauvorhaben ist mitunter ein sehr komplexer Vorgang! ARS: Die Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft – der größte, private Aus- und Weiterbildungsveranstalter – bietet Ihnen optimalen Informations- und Wissensvorsprung. Der Lehrgang: Die Abwicklung größerer Bauvorhaben ist mitunter ein sehr komplexer Vorgang. Durch die ökonomischen Zwänge des modernen Wirtschaftslebens wird es zunehmend wichtiger, den genauen Umfang der gesetzlichen Rechte und Pflichten nicht bloß oberflächlich zu kennen. Dabei ist immer häufiger die Kenntnis des Gesetzestextes alleine nicht ausreichend. Lehrgang: Rechtsfragen der Baupraxis 13. Oktober – 04. November 2011, Wien 15. – 31. März 2012, Linz 26. April – 11. Mai 2012, Wien Nähere Information sowie Buchungsmöglichkeit finden Sie HIER VON DEN BESTEN LERNEN! – ARS – Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft;Als  größtes privates Weiterbildungsunternehmen in Österreich ist die ARS seit Jahren in der beruflichen Erwachsenenbildung erfolgreich. Die ARS bietet ein breites Portfolio an maßgeschneiderten Veranstaltungen für Bauherren, Techniker, Zivilingenieure, Manager, SV und Juristen. Die TOP-Experten aus der Praxis fungieren als ARS-Referenten. Ob top-aktuelle gesetzliche Änderungen, neue Trends, Basiswissen für den beruflichen Aufstieg oder Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit, die ARS steht Ihnen als starker Partner in Punkto Weiterbildung zur Seite. Nähere Information unter www.ars.at Dieser 4-tägige Kurzlehrgang soll dem Baupraktiker juristische Kenntnisse vermitteln, die vor allem in der Praxis als Leitfaden dienen können.Alle Module einzeln buchbar! Für Baupraktiker wird in jedem Fall Modul 1 als Grundlage empfohlen!Seminar-Vortragneder: Ing. DDr. Hermann WenuschAuf Bauwerkvertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit umfangreicher Ausbildung und Erfahrung: verfügt neben Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaft auch über eine HTL-Ausbildung als Tiefbautechniker; vor seiner Karriere als Rechtsanwalt jahrelange Tätigkeit in der Baubranche; Autor zahlreicher Publikationen, die in nahezu allen Standardwerken zum Bauwerkvertragsrecht angeführt werden; war als Experte des Österreichischen Normungsinstituts als Leiter der entsprechenden Arbeitsgruppe wesentlich an der Überarbeitung der ÖNORM B 2110 beteiligt; durch die anwaltliche Praxis, aber auch durch regelmäßig gehaltene Vorträge mit den aktuellen Problemen der…

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Ein Kunde kauft ein schlüsselfertiges Kleingartenhaus, schon kurze Zeit nach Einzug entstehen Risse an der Fassade, es wird beim Geschäftsführer der VERU, Rudolf Vesecky 2010 reklamiert.  Dieser, respektive sein Mitarbeiter, verweist auf das nahe Ende der Gewährleistung, erst dann soll, aber nicht sachgemäß (?) behoben werden. Der Hausherr wird mißtrauisch holt den Bausachverständiger…

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Unkomplizierte Sanierungen mit Triflex Flüssigkunststoff! Balkone sind Orte des Wohlfühlens und der Entspannung. Doch für so manchen Immobilienbesitzer kann die Vorfreude schnell getrübt werden: bröckelnde Oberflächen, abplatzender Beton oder undichte Fugen gehören bei vielen Altbauten zum traurigen Erscheinungsbild. Dabei können Balkone, Terrassen, Laubengänge und Treppen mit flüssig verarbeitenden Kunststoff-Systemen innerhalb eines Tages schnell und unkompliziert saniert werden. Eine von Triflex entwickelte Lösung mit Flüssigkunststoff bietet gleich mehrere Vorteile, die herkömmliche Abdichtungssysteme in diesem Maße nicht gewährleisten können. Dank dem hochelastischen Material werden Bauwerksbewegungen aufgenommen, und Risse können erst gar nicht entstehen. Auch mechanische Punktbelastungen durch Stühle, Tischbeine und Blumenkübel werden mit den Triflex-Abdichtungen problemlos gemeistert. Details, Anschluss- und Fugenbereiche sind sicher abgedichtet und lange Zeit haltbar. Zudem werden auch Balkontüren mit geringen Anschlusshöhen aufgrund der niedrigen Aufbauhöhe von nur wenigen Millimetern sicher eingefasst. Denn das flüssig aufgetragene, elastische Material schmiegt sich wie eine zweite Haut aus einem Guss an jede nur denkbare Konstruktionsform an und dichtet so nahtlos ab. Dabei ist das Material UV- und witterungsbeständig. Bildquelle: www.triflex.com  Balkonbeschichtungen mit Triflex Flüssigkunststoff dichten dauerhaft ab und sind dank einer Vielzahl von Farbvarianten optisch ansprechend. Die in den Triflex-Systemen angewandten Harze reagieren innerhalb von 45 Minuten aus und sind voll belastbar. Daher können Balkone von Fachbetrieben in der Regel innerhalb eines Tages komplett saniert werden. Dank der vielfältigen Eigenschaften sind oftmals teure Abrisskosten des Altbelages vermeidbar, was die Sanierungsdauer zusätzlich verkürzt. Mit den Triflex-Abdichtungen aus Flüssigkunststoff sind den Gestaltungsmöglichkeiten keine Grenzen gesetzt. Anhand von Objektreferenzen aus über 30 Jahren Erfahrung beweist der Spezialist für Flüssigabdichtungen die hohe Qualität der eingesetzten Lösungen. Triflex-Systeme sind sowohl in der Sanierung als auch im Neubau einsetzbar. Das hochwertige, vollflächig mit Vlies armierte Abdichtungssystem wird  ausschließlich von Fachbetrieben angewandt. Denn für jede Anwendung gibt es individuelle Lösungen, die nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem Fachverarbeiter schnell und zuverlässig realisiert werden können. Inteligente Systeme für Außenabdichtungen: Balkone & Dach Bildquelle: www.triflex.com  Die Balkonsanierung wird durch einen geschulten Fachbetrieb innerhalb eines Tages ausgeführt. Unter folgendem Link erfahren sie Kontaktadressen der Partner in…

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