GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Energiesparcheck: Zugriffe steigen kontinuierlich an! Wien (OTS) – Preiserhöhungen bei Gas führen zu deutlich höheren Abfrageraten im Tarifkalkulator – Wechseln zahlt sich aus – Energiesparcheck: Zugriffe steigen kontinuierlich an – Sparen auch beim Energieverbrauch. Kaum eine Woche vergeht, in der die österreichischen Konsumenten derzeit nicht mit neuen Ankündigungen für Strom- oder Gaspreissteigerungen konfrontiert würden.  Und diese Erhöhungen fallen zum Teil massiv aus. So wurden die Gaspreise von einigen Versorgern heuer bereits um bis zu 20 Prozent erhöht. „Es zeigt sich aber, dass sich die Konsumenten bei Preiserhöhungen durchaus vermehrt mit dem Thema Strom- bzw. Gasverbrauch auseinandersetzen und nicht mehr jeden Preissprung einfach mitmachen möchten. So haben wir speziell in der vergangenen Woche gesehen, dass die Gasabfragen im Tarifkalkulator der E-Control im Vergleich zu den Stromabfragen um mehr als die Hälfte zugenommen haben, von durchschnittlich 19 Prozent auf knapp 30 Prozent aller Abfragen.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Mag. (FH) Martin Graf. Wechseln zahlt sich aus „Wir empfehlen den Konsumenten immer wieder, aktiv von ihren Rechten des freien Strom- und Gasmarktes Gebrauch zu machen und sich anzuschauen, ob es für sie günstigere Alternativen gibt“. Nur so kann sich langfristig Wettbewerb stärker entwickeln, was letztendlich nur zum Vorteil der Konsumenten wäre. Und gerade jetzt kann sich ein Wechsel zu einem günstigeren Strom- und Gaslieferanten wieder besonders auszahlen. Bis zu rund 230 Euro pro Jahr sind derzeit an Ersparnis durchaus drinnen.“, ergänzt E-Control-Vorstand DI Walter Boltz. Energiesparcheck hilft doppelt sparen Aber nicht nur beim Lieferantenwechsel kann gespart werden, auch jede nicht verbrauchte Energie führt zu einer Erleichterung des Geldbörsels und trägt zu mehr Energieeffizienz bei. Mit dem Energiespar-Check hat die E-Control ein umfassendes und übersichtliches Onlinetool für die Konsumenten entwickelt, um den Energieverbrauch zu überprüfen und gleichzeitig Informationen über Einsparmöglichkeiten zu bekommen. Dabei wird nicht nur der Stromverbrauch gecheckt, sondern alle wesentlichen Bereiche eines Privathaushaltes betrachtet, also auch der Energieaufwand für Wärme und der Verbrauch für Mobilität beim Autofahren. Der Energiespar-Check, der erst seit Anfang 2011 online ist, hat bereits über 40.000 Zugriffe. Im Schnitt führen täglich rund 300 Interessierte Berechnungen mit dem Tool durch. „Die hohen Zugriffszahlen an den Applikationen der E-Control zeigen, dass die österreichischen Konsumenten derzeit sehr sensibilisiert sind, wenn es um das Thema Energie geht.“, zeigt sich Martin Graf…

Weiterlesen

Sachverständiger für Schäden am Gebäude – Dach, Dachabdichtung, Fassade, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Klempnerarbeiten: Kupfer; verzinkte Stahlbleche; Aluminium; Edelstahl; Estrich und Industriefußböden – Niedersachsen – Bremen, Hamburg Mecklenburg-Vorpommern /Deutschland, Dänemark und England Diplom – Ingenieur (FH) Allgemeiner Hochbau Ingenieurakademie für Bauwesen Holzminden Diplom – Ingenieur (TU) Konstruktiver Ingenieurbau Technische Universität Berlin – Diplom Wirtschaftsingenieur (FH) Führungsstile und Managementtechniken Technische Fachhochschule Berlin. P r a x i s  seit  1979: Beratung für Fassaden, Industrieböden und Abdichtungen; Überwachung des Baus gewerblicher Bauvorhaben; Überwachung der Einhaltung internationaler Regeln bei Bauvorhaben in In- und Ausland; Beratung, Betreuung, Genehmigung für den Einsatz von Baustoffen und Anwendungen; Projektexperte Parkdeck- und Bauwerksabdichtungen einschl. Sanierung; Angebotserstellung und Auftragsverfolgung; Zusammenarbeit mit Institutionen, Behörden, Fachverbänden und Kommissionen; Auswahl potentieller Partner für ausländische Niederlassungen; Aufbau eines Management-Informations-System E i g e n e s   B ü r o  seit   01.01.2001 Tätigkeitsbereiche: Unser Know-how als Sachverständiger ist Ihr Vorteil! Gutachten für Baumängel und Schäden an Gebäuden, insbesondere Dach, Fassade, Bekleidung Abdichtung, Industriefußboden. Richtige Beratung sichert den langfristigen Erfolg „Sorgenfrei“ Bauen und Wohnen; Erkennen, Analysieren und Bewerten von Bauschäden, Beraten zu Mängeln, Schäden, Sanierungsmaßnahmen; Erstellen von Gerichts-, Privat- und Versicherungsgutachten, Gutachten zur Wertermittlung von Immobilien. Unternehmen: Dipl.-Ing.; Dipl.-Ing. Wolfgang J. Golz Beratender Ingenieur, Sachverständiger und Dozent Flachdach, Fassade und Abdichtung Fliederstrasse 24 D-28832 Achim b Bremen Tel.: +49 (0)4202 513777 E-Mail: bausachverstaendiger@wjgolz.com Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure VDI Mitglied BDSF    …

Weiterlesen

SW-Planbau GmbH. mit Stammsitz in Bulgarien und Niederlassung in Wien hat mit Handschuh & Voitl für eine Familie ein Haus gebaut. Herr Wallner Manfred ist als Geschäftsführer der SW Planbau -lt.FirmenABC- mit einer Mitarbeiteranzahl „1“ eingetragen, wird auch als Gebietsleiter vorgestellt. Für die Geschäfte -lt. Kundenangabe- eigentlich zuständig dürfte Herr Günther Wurzinger sein, der auf der EU-Homepage jedoch als Günther Berger genannt wird. Gebaut wird mit Subunternehmen. Worauf achten als Häuslbauer? Als Häuslbauer ist man in der Regel permanent überfordert, und auch das Geld ist fast immer zu knapp vorhanden. Wenn dann ein Billigstbieter über eine Webseite einen guten ersten Eindruck macht ignoriert man an sich klare Warnzeichen. Keine Pauschalverurteilung gegen Firmen aus dem Ausland, aber man muss sich bewußt sein dass in der Regel Technik und Qualitätsbewußtsein einen anderen Stellenwert haben können. Und dass es im Konfliktfall schwerer sein wird „sein Recht“ durchzusetzen. Ein renommiertes (lange am Markt, Empfehlungen vorhanden, positive „Google-Einträge“…)  nationales Unternehmen wird auf seinen Ruf mehr bedacht sein als eine Bulgarien-Niederlassung mit lt. Firmen-ABC (Eigenauskünfte!) 1 Mitarbeiter. Und Auskünfte zu Gewerbescheinen finden sich Gratis auf der WKO-Webseite, damit hätte schon auffallen sollen dass ein Gewerbeschein seit Febr.2011 vorhanden ist. Und der nur für freie Handelsgewerbe! Wieviel Optimismus braucht es dann um einem neu gegründeten Unternehmen aus Bulgarien, mit einem Geschäftsführer den man noch nicht gesehen hat, und einem Ansprechpartner der scheinbar seinen aktuellen Namen nicht veröffentlicht, einen Auftrag für den Bau seinens Lebenstraumes zu geben?  Kein Vorwurf an den ohnehin geplagten Bauwerber,  immerhin hat dieser einen Architekten mit der Planzeichnung und Bauprüfung, und ein laut Eigenangaben international tätiges Bauunternehmen beauftragt. Wobei zumindest teilweise mit österr. Subfirmen gearbeitet wird. Aber merke: Bauen ist Risiko, es geht um viel Geld, eine nötige gute Planung und Ausführung. Würden Sie eine  Zahnbürste nutzen bei der eine 5%-Möglichkeit zur Gesundheitsgefährdung besteht? Um Mißverständnissen vorzubeugen: Bauen sie mit türkischen, bulgarischen, russischen … Firmen, aber kompensieren sie ein allfällig erhöhtes Risiko mit einer externen Kontrolle, zahlen sie NIEMALS voraus, lassen sie Verträge von Anwälten prüfen! In der Regel reichen 1-2% der Bausumme um die Bau- und Vertragsqualität zu sichern! Und fast immer ist der Billigstbieter die schlechtere Wahl, es fehlen Leistungen und/oder es werden billigere (oft schlechtere) Materialien verwendet. Reduzieren…

Weiterlesen

Salzburg (OTS) –  VKI testete die Stromrechnung von 22 Anbietern  – Salzburg AG unter den Besten! Stromrechnungen können auch verständlich sein. Zu diesem Schluss kam der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in der April-Ausgabe des Magazins „Konsument“. Der VKI überprüfte die Stromrechnungen von 22 Anbietern auf deren Verständlichkeit. Sieben Mal wurde das Testurteil „sehr gut“ vergeben. Unter den besten fünf Stromrechnungen ist auch jene der Salzburg AG. Dr. Arno Gasteiger, Vorstand der Salzburg AG: „Wir bemühen uns im Sinne unserer Kunden um eine verständliche und nachvollziehbare Rechnung und freuen uns, dass auch der VKI unsere Anstrengungen anerkennt.“ Auflagen erschweren einfache Darstellung – Die Darstellung der Stromrechnung unterliegt mehreren rechtlichen und behördlichen Vorgaben. „Leider sind wir an sehr viele rechtliche und behördliche Auflagen gebunden, die eine einfache Darstellung erschweren“, erklärt DI Robert Pumsenberger, Leiter des Bereiches Kundenservice und Informatik der Salzburg AG. „Um trotz der Vielzahl an Vorgaben eine verständliche Rechnung zu bekommen, arbeiten wir eng mit dem Konsumentenschutz und der E-Control zusammen und werten die Rückmeldungen unserer Kunden aus. Wir haben die weiteren Empfehlungen des neuen Vergleichstests aufgegriffen und setzen diese bereits mit der aktuellen Mai-Abrechnung um.“ Unter salzburg-ag.at finden Kunden der Salzburg AG zusätzlich eine Online-Rechnungserklärung, die anhand einer Musterrechnung die einzelnen Bestandteile erklärt. Details zum Test finden Sie in der April-Ausgabe des „Konsument“! Bildquelle Salzburg AG: Stromzusammensetzung…

Weiterlesen

Lebensrettende Richtlinien im Bereich Brandschutz Die OIB-Richtlinien wurden in der Generalversammlung des OIB am 25. April 2007 unter Anwesenheit der Vertreter aller Bundesländer einstimmig beschlossen. Sie basieren auf den Beratungsergebnissen der von der Landesamtsdirektorenkonferenz zur Ausarbeitung eines Vorschlags zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderexpertengruppe. Die Arbeit dieses Gremiums wurde vom OIB entsprechend dem Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz koordiniert. Die OIB- Richtlinien dienen als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften und können von den Bundesländern zu diesem Zweck herangezogen werden. Die Erklärung einer rechtlichen Verbindlichkeit der OIB-Richtlinien ist den Ländern vorbehalten. Daten des Inkrafttretens der OIB-Richtlinien in den einzelnen Bundesländern Österreichs – Bundesland OIB-Richtlinien 1 bis 5 OIB-Richtlinie 6: Burgenland – Alle OIB Richtlinien: 1. Juli 2008 / Dzt. nur OIB Richtline 6: 1. Juli 2008 Kärnten – Alle OIB Richtlinien: in Vorbereitung 2009 / Dzt. nur OIB Richtline 6:  20. Februar 2008 Niederösterreich – Alle OIB Richtlinien: in Vorbereitung Ende 2009 / Dzt. nur OIB Richtline 6: in Vorbereitung 1. Quartal 2009 Oberösterreich –  Alle OIB Richtlinien: –  / Dzt. nur OIB Richtline 6:  01. Jänner 2009 Salzburg – Alle OIB Richtlinien: –  / Dzt. nur OIB Richtline 6:  in Vorbereitung 01. März 2009 Steiermark – Alle OIB Richtlinien: in Vorbereitung 2009 / Dzt. nur OIB Richtline 6:  5. Juli 2008 Tirol – Alle OIB Richtlinien: 1. Jänner 2008  Vorarlberg – Alle OIB Richtlinien: 1. Jänner 2008 Wien – Alle OIB Richtlinien: 12. Juli 2008 12. Juli 2008 ACHTUNG: Die Rauchmelderpflicht gilt für alle Neu- und Umbauten! Selbst für kleine Beherbergungsbetriebe wurde eine Änderung der OIB 2 geschaffen. Auszug aus der OIB Richtiline 2 – Brandschutz: 3.11 Rauchwarnmelder In Wohnungen muss in Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 7.2.8 Es müssen geeignete Alarmierungseinrichtungen vorhanden sein, durch die im Gefahrenfall eine Warnung der im Gebäude anwesenden Personen ermöglicht wird. 7.3.4 Abweichend von Punkt 5.2.1 kann der zweite Fluchtweg durch einen Rettungsweg mit Geräten der Feuerwehr nur ersetzt werden, sofern in der Beherbergungsstätte insgesamt nicht mehr als 100 Gästebetten und in jedem nicht zu ebener Erde gelegenen Geschoß nicht mehr als 30 Gästebetten vorhanden sind und in der gesamten Beherbergungsstätte eine automatische Brandmeldeanlage mit automatischer Alarmweiterleitung zu einer Empfangszentrale einer ständig besetzten öffentlichen Alarmannahmestelle vorhanden ist. 7.2.9 In Kindergartengebäuden sowie in anderen Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung müssen Rauchwarnmelder…

Weiterlesen

27 % der Gewerbe- und Handwerksbetriebe sind auf der Suche nach qualifizierten Fachkräften Wien (OTS) – Laut aktueller Erhebung der KMU FORSCHUNG AUSTRIA leiden 27 % der heimischen Gewerbe- und Handwerksbetriebe unter akutem Fachkräftemangel. Und das, obwohl der mit rd. 620.000 Beschäftigten größte Arbeitgeber Österreichs auch der mit Abstand wichtigste Ausbildungssektor ist. Mehr als 57.000 der insgesamt rund 130.000 Lehrlinge werden im Gewerbe und Handwerk ausgebildet. An zweiter Stelle liegt der Handel mit knapp 18.700 Lehrlingen. Danach folgen die Industrie (16.400) und der Tourismus (12.600). „Das Lehrlingsangebot reicht offensichtlich nicht aus, den Fachkräftebedarf zu decken und die demographische Entwicklung wird das Problem noch verschärfen“, meint Walter Bornett, Direktor der KMU FORSCHUNG AUSTRIA. Grundsätzlich könnte die Öffnung des Arbeitsmarktes eine Entlastung bringen, es stellt sich aber die Frage, ob diese nicht viel zu spät erfolgt ist und die auswanderungswilligen, wirklich qualifizierten Leute nicht schon längst in anderen europäischen Ländern einen Arbeitsplatz gefunden haben, befürchtet Bornett. Vom Fachkräftemangel sind nicht alle Branchen gleichermaßen betroffen. Zu den Branchen in denen er praktisch keine Rolle spielt zählen z. B. das Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, die Optiker oder Fotografen. Im Gegensatz dazu sind es bei den  penglern 54 % der Betriebe, denen Fachkräfte fehlen, bei den Dachdeckern 49 % oder im Baugewerbe 33 %. Insgesamt dürfte der Bedarf an qualifizierten Fachkräften bei mindestens 13.000 liegen, schätzt Walter Bornett. Quelle: www.dachgeschoss.at…

Weiterlesen

Fachwissen aus erster Hand von Energierechtsexperten, Österreichs Energie und Österreichs Energie Akademie Wien (OTS) – Mit zwei neuen E-Wirtschaftsgesetzen, dem ElWOG 2010 und dem E-Control-Gesetz, wurde Anfang März 2011 das dritte Energiebinnenmarktpaket der Europäischen Union in österreichisches Recht umgesetzt. In dem soeben von Österreichs Energie herausgegebenen Kommentar finden Sie die aktuellen Gesetzestexte und Materialien ergänzt durch die Kommentare der Energierechts-Experten Dr. Herwig Hauenschild, Dr. Klaus Oberndorfer, Dr. Paul Oberndorfer und DDr. Christian F. Schneider. Das ElWOG 2010 und das E-Control-Gesetz sind wichtige Schritte im Rahmen der Liberalisierung des europäischen Strombinnenmarkts und regeln unter anderem die weitere Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber, die Entflechtung der Verteilernetzbetreiber, das regulierungsbehördliche Verfahren zur Festsetzung der Netztarife, die Einführung intelligenter Stromzähler, einen verbesserten Konsumentenschutz und die Neuorganisation der Regulierungsbehörde. Die Besonderheiten des Elektrizitätssystems und der Strommarktliberalisierung bringen es mit sich, dass auch die neuen gesetzlichen Regelungen teilweise komplex gestaltet und auslegungsbedürftig sind. Die Autoren bieten mit diesem Kommentar einen raschen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung und Literatur. Eine zweite, überarbeitete Auflage, die voraussichtlich in einem Jahr erscheinen wird, soll dann auch aktuell aufgetretene Praxisfragen und Besonderheiten aufgrund der Landesausführungsgesetzgebung behandeln.

Weiterlesen

Dachbegrünung Eine im Auftrag einer der größten Berliner Wohnbaugesellschaften Ende der achtziger Jahre durchgeführte Untersuchung an über 30 000m² Dachflächen führte zu dem Ergebnis, dass die dort bituminös eingedichteten Dächer eine Lebensdauer zwischen 9 bis 18 Jahre bis zur Totalsanierung erreichten. Bemerkenswert die Bauunterhaltungskosten: diese erwiesen sich nahezu als Fass ohne Boden, die in den Sanierungsetats nur schwer erkennbar waren. So müssen Folge von Dachundichtigkeiten Mietminderungen, Kosten von  – meist verlorenen – Rechtsprozessen, Personalaufwand sowie die Instandsetzung durchfeuteter Wohnungen und durch Frost zerstörter Fassaden hinzugerechnet werden. Dagegen bewiesen Untersuchungen von biotopgeschützten 17 und 18 Jahre alten Dächern, dass sich die Abdichtungen praktisch im Neuzustand befanden. Bemerkenswert auch hier: Der Bauunterhaltungsetat dieser pflegefrei, begrünten Dächer war praktisch „Null“. Obwohl es einen verlässlichen Stand der Technik von Abdichtung mit Dachbegrünungen gibt, wird von Systemlieferanten ebenso wie von Fach- und Ausführungsfirmen zu Lasten der Auftraggeber experimentiert oder unter Kostendruck unverantwortlich minimiert. Auch der Abdichtungsbereich erfordert höchste Aufmerksamkeit. Hier wird mit dem Dichtungsschutz und der Wurzelfestigkeit von Abdichtungen zu sorglos umgegangen. In Ermangelung qualifizierten Personals empfehlen und verlegen Dachabdichtungsbetriebe sogar Bitumendichtungsbahnen mit giftigen wurzelhemmenden Beimischungen, deren Wirksamkeit sich über die Jahre abbaut. Besonders leidgeprüft sind im Schadensfall Bauherren, die sich für eine getrennte Vergabe Abdichtung (meist Bitumen) und Wurzelschutzbahn entschieden haben. Da die Bitumenabdichtung nicht wurzelfest ist und die Wurzelschutzfolie (übrigens nur wurzelfest, wenn sie auch dich bleibt) mit verlegetechnischen kritischen Dünnfolien von oft unerfahrenen Landschaftsgärtnern verlegt wird, ist bei einem derartigen kritischen Aufbau durch die Vielzahl der Lagen eine Beweisführung ohne Dichtungskontrollsystem kompliziert. Dabei stehen seit über 30 Jahren zu vergleichbaren Kosten zuverlässige, wurzelfeste Abdichtungen aus dem technischen anspruchsvollen Tunnel- und Deponiebau zur Verfügung, die sich auf Gründächern nun auch bereits seit 20 Jahren schadensfrei bewährt haben. Um den handwerklichen Unzulänglichkeiten bzw. den Unachtsamkeiten durch Folgewerke Rechnung zu tragen, bieten sich die vor über 15 Jahren entwickelten Dichtungskontrollverfahren an. Diese kosten zwischen EUR 4,00 bis EUR 8,00/m² Dachfläche und erweitern den Verhandlungsspielraum der Auftraggeber zu einer verlängerten Gewährleistung. Grundlagen für dauerhaft funktionierendes Gründach ohne Pflege! In diesem Artikel von Dipl.-Ing. Architekt Jens Drefahl wird die Pflanzentragschicht die Vegetation die Wasserableitung – Filterung der Sonderfall „Einschichtungsbegrünung“ das Gefälle, der Dichtungsschutz der wurzelfesten Dichtungsanlagen – da bei Dachbegrünungen die Ausführung einer wurzelfesten Schweiß-, Klebe- oder Fügetechnik der Bahnstöße und an Anschlüssen bei…

Weiterlesen