GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Schwerer Lobbying-Vorwurf PVA und Umweltdachverband üben scharfe Kritik am Ökostromgesetz-Entwurf von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Seine Novelle bringe mehr Rückschritte als Fortschritte. Außerdem sei das „sadistische Gesetz“ über „inakzeptablen Lobbyismus“ zu Papier gebracht worden. • Gesucht: „Mister Smart Grid“: Intelligente Netze brauchen eine Umsetzungsinstanz (04.04.2011) • Jobkiller für das Gewerbe! Misslungenes Ökostromgesetz fördert den PV-Pfusch, kritisiert Witke (01.04.2011) Data Design System neuer Partner der e-Marke (30.03.2011)  Ab 4. April geht’s los: Förderaktion Photovoltaik geht in die nächste Runde (28.03.2011)  Die vierte Generation ergreift das Steuerrad: Philipp Dehn werkt neu in der Chef-Etage von Dehn + Söhne (28.03.2011) Es ist nicht immer leicht, Wirtschaftsminister zu sein. Reinhold Mitterlehner weiß davon ein Lied zu singen. Sein Entwurf für das neue Ökostromgesetz wird derzeit heftig kritisiert und verrissen. Kürzlich bezeichnete BIM Josef Witke den Entwurf als „Jobkiller für das Gewerbe“. Mitterlehner reagiert prompt auf die scharfen Worte. Wie die Elektroinnung auf Anfrage von Elektrojournal Online bestätigte, wird es wohl ein Treffen zwischen Witke und Mitterlehner geben. Doch nicht nur Witke hält den Entwurf für misslungen. Heftiger Gegenwind kommt auch seitens des Umweltdachverband und der Bundesverband Photovoltaic Austria. „Es ist ein sadistisches Gesetz“, poltert Hans Kronberger von der PVA. Sonnenuntergang? Österreich schaffe jährlich durch den Klima- und Energiefonds (30 MWp) und durch das Ökostromgesetz (derzeit 7 MWp, danach ca. 10 MWp) nicht einmal ein Fünfzigstel dessen, was die Bayern im Jahr 2010 geschafft haben (2.400 MWp). Für Photovoltaik wurde auch kein Ausbauziel festgelegt, kritisiert Kronberger. „Dabei wäre die österreichische Photovoltaikwirtschaft in der Lage, bis 2020 acht Prozent des in Österreich benötigten elektrischen Stroms aus Sonnenlicht bereit zu stellen und damit jeden Atomstromimport zu erübrigen.“ Mit dem vorliegenden Entwurf sei in Österreich die Sonne untergegangen bevor sie aufgegangen ist. Die Anhebung der jährlichen Tarifförderung von 2,1 Mio. auf 3 Mio. Euro sei nur ein nur ein „Tröpfchen“ auf dem heißen Stein. „Damit ist eine wirtschaftliche Errichtung für Qualitätsanlagen nicht möglich. In Zukunft soll ein Überstau dadurch vermieden werden, dass nach Entleerung des jährlichen Topfes ein Antragsverbot bestehen soll. Damit wird jede Planung unmöglich“, so Kronberger. „Inakzeptabler Lobbyismus“ Ähnlich scharfe Worte findet Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdach-Verbandes. Die Novelle bringe in Sachen Erneuerbare mehr Rück- als Fortschritte und verpasse die Chance auf eine Energiewende. „Das Ziel, Ökostrom zum Durchbruch zu verhelfen, eine zukunftsfähige Energieversorgung zu garantieren und Österreich atomstromfrei zu machen, wird mit diesem Entwurf ganz klar verfehlt. Statt…

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Lüften nach Konzept – DIN 1946-6: Lüftung von Wohnungen Mit Ausgabedatum Mai 2009 wurde nach mehrjähriger Überarbeitung die aktualisierte Lüftungsnorm DIN 1946-6 veröffentlicht. Damit ist sie für alle am Bau Beteiligten verbindlich. Sie schafft Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubauten und Sanierungen) und legt Grenzwerte sowie Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch fest. Sie definiert erstmalig ein Nachweisverfahren, ob eine lüftungstechnische Maßnahme für ein Gebäude erforderlich ist. Ziele Wegen der heute vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise, sind die Haushüllen so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt. Die Folgen können Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft sein. Die verschiedenen Regelwerke (u. a. Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN 4108-2, DIN 1946-6) forderten gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Damit standen sie scheinbar im Widerspruch zueinander. Bisher blieb offen, wie diese Mindestlüftung erfolgen muss: manuell durch den Nutzer oder durch eine Lüftungsanlage? Die aktualisierte Fassung der DIN 1946-6 schließt diese Lücke und konkretisiert, für welche Leistungen der Nutzer herangezogen werden kann und – viel wichtiger – für welche nicht. Lüftungskonzept und Lüftungsstufen Die DIN 1946-6 verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet werden. Das heißt: Der Planer oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist. Herzstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität! Lüftung zum Feuchteschutz Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und  nutzerunabhängig sicher gestellt sein. Reduzierte Lüftung Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein. Nennlüftung Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden. Intensivlüftung Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden. Wichtigste Frage bei…

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Luft, Wind, Regen: ift-online-Tool ermöglicht einfache Ermittlung der Anforderungen! Deutschland ist in verschiedene Windzonen und Geländekategorien unterteilt. Fenster und Außentüren in küstennahen Gebieten müssen andere Anforderungen an Schlagregendichtheit, Luftdurchlässigkeit und Widerstandfähigkeit gegen Windlast erfüllen als beispielsweise in Stadtgebieten im Binnenland. Die sinnvollen Anforderungen zu kennen, ist die Voraussetzung für die Auswahl der richtigen Bauteile, die den Wohnkomfort sichern, den Geldbeutel aber nicht zu sehr belasten. Um Hersteller, Planer und ausschreibende Stellen bei der Auswahl von Fenster- und Türeigenschaften zu unterstützen, hat das ift Rosenheim eine Software erarbeitet, die ab sofort als Testversion kostenfrei im Internet zugänglich ist. In den europäischen Klassifizierungsnormen EN 12207, EN 12208 und EN 12210 erfolgt die Einteilung der Eigenschaften in verschiedene Leistungsstufen, die unterschiedliche Anforderungsniveaus beschreiben. Das neue Rechentool des ift Rosenheim „Empfehlungen für den Einsatz von Fenstern und Außentüren bzgl. Widerstandfähigkeit gegen Windlast, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit“ empfiehlt dem Anwender geeignete Klassifizierungen. Die Eingabe der Postleitzahl und der Einbauhöhe reicht hierzu völlig aus. Es ist für alle betriebsfertigen Fenster und Außentüren gültig, unabhängig von Werkstoffen, Konstruktionen, Anforderungen und Prüfungen. Die Software kann unentgeltlich aufgerufen werden. Für die Anmeldung sind die im PDF hinterlegtenLogin-Daten einzugeben. Das Tool ermöglicht eine einfache und normkonforme Klassifizierung von Fenstern und Außentüren. Durch die Eingabe der  Postleitzahl des Objekts und der Einbauhöhe der Bauteile ermittelt das Programm sekundenschnell die Empfehlungen für die Anforderungen. Ein mühevolles, zeitaufwändiges Arbeiten mit Normtexten und Tabellen wird somit hinfällig. Das Ergebnisblatt kann wahlweise in einem neuen Browserfenster angezeigt oder als PDF- Datei heruntergeladen werden. In Verbindung mit einem Prüfzeugnis ist es auch als Nachweis gegenüber Bauherren, Architekten und Behörden einfach zu nutzen.  Grundlage des Tools sind die DIN 1055-4 „Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 4: Windlasten“ und die ift-Richtlinie FE-05/3 „Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren – Richtlinie zur Ermittlung der Mindestklassifizierungen in Abhängigkeit der Beanspruchung“. Das ift-Regelwerk enthält eine genaue Beschreibung aller relevanten Eigenschaften inklusive Verweisen zu den entsprechenden Normen. Berechnungsbeispiele für verschiedene Einbausituationen und eine Windzonenkarte veranschaulichen die komplexen Ermittlungen. In die Richtlinie ist die Erfahrung aus über 40 Jahren Gutachter-, Forschungs- und Prüftätigkeit des ift Rosenheim eingeflossen. Mehr als 500 Fensterprüfungen pro Jahr machen die Mitarbeiter zu Experten auf diesem Gebiet, die ihr Wissen gerne an die Branche weitergeben.  Nähere Information inkl. Logindaten zum Toll: ift Rosenheim – Einsatzempfehlungen für Fenster und Aussentueren; Softwareinformation…

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Der österreichische Arbeitsmarkt öffnet mit 01.05.2011 für alle die 2004 der EU beigetretenen Staaten! Arbeitskräfte aus Ungarn, Slowenien, der Slowakei, der Tschechischen Republik, aus Polen, Estland, Lettland und Litauen haben dann ungehinderten Zugang zu den Jobangeboten österreichischer Unternehmen. Experten gehen davon aus, dass der Großteil derer, die in Österreich arbeiten wollen, bereits in Österreich auf legale Weise beschäftigt sind. Die Arbeiterkammer Wien nennt Schätzungen von rund 15.000 bis 20.000 zusätzliche Personen in den kommenden Jahren, das AMS rechnet mit einer höheren Anzahlt von arbeitswilligen Personen die an einer Anstellung in Österreich interessiert sind. Vor allem die Bauwirtschaft, das Gesundheitswesen  und der Tourismus werden betroffen sein. Die Skepsis gegenüber der Öffnung ist in der heimischen Bevölkerung groß. Laut einer aktuellen IMAS-Umfrage befürchten 71% der Österreicher negative Auswirkung auf den Arbeitsmarkt. Die Angst vor Billiglohnkräften sollte entkräftet sein, dies wird dadurch sichergestellt, dass gleicher Lohn für gleiche Leistung bezahlt wird. Betriebe, die Ausländer in Österreich beschäftigen, müssen den jeweiligen österreichischen Kollektivvertragslohn zahlen – auch, wenn sie ihren Sitz im Ausland haben. Eine Anstellung einer Person der neuen EU Mitgliedsstaaten ist wie eine Anstellung eines Österreichers durchzuführen, Sozialabgaben und Finanz werden in Österreich abgeführt. Kontrollieren wird die Gebietskrankenkasse oder auch die KIAB, ob der nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Grundlohn bezahlt wird. Betriebe, die geringere Löhne zahlen, müssen mit bis zu 50.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 100.000 Euro Strafe rechnen. Zu berücksichtigen wird die Qualität der durchgeführten Arbeiten sein?! „Ob es den Fachkräftemangel in Österreich ausgleichen wird „die Zeit wird es zeigen“ Der Wert einer Fachkraft mit fundierter Ausbildung ist in den letzten Jahren bei den heimischen sowie bei ausländischen Unternehmen gestiegen. Gesucht wird das Personal großteils wegen der Qualifikation und nur zu einem geringen Teil wegen möglicher Kostenvorteile.  Personen die in Österreich die Obhut über die Durchführung von Dienstleistungen im Handwerksbereich haben sehen die Ostöffnung für den Arbeitsmarkt aus der Sicht für den Konsument problematisch! Aufgrund der Vorschriften in der Baubranche seine Arbeiten nach Stand der Technik durchzuführen wurden wir bei unseren Recherchearbeiten immer wieder auf die Ausbildungsunterschiede in den besagten Ostländer hingewiesen. Die Ausbildungen unterscheiden sich zum Teil erheblich von der Ausbildungsqualität in Österreich. In der österreichischen Baubranche lebt man das duale bzw. triale (Betrieb, Berufsschule, BauAkademie) Ausbildungssystem, dass qualitativ sehr gut zu bewerten ist. Nicht umsonst werben ausländische Firmen gerne „österr. Fachkräfte für Führungspositionen“. Ihre Lehrlingsausbildung ist mit der österreichischen Ausbildung nicht ident. Zum Beispiel im Bereich der Elektrotechnik…

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Heutige Kleingartenhäuser sind modern und werden oft auch vom Architekten geplant. Bei gegenständlichem Fall  wurde das „Design-Kleingartenhaus“ von diesem auch „bauüberwacht“, gebaut hat dann eine „Akos Bau & Trockenbau GesmbH.“ Aufgrund auffallender Fehler im Innenbereich hat die Bauherrenschaft einen Bausachverständigen gerufen, das Ergebnis ist kein Gutes..

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Genau hinsehen, was tatsächlich gebaut wird! Jedem privaten Bauherrn kann nur dringend empfohlen werden, sich durch unabhängigen Bau-Sachverstand beraten zu lassen. Die Betonung liegt aber auf objektiv und unabhängig. Auch wenn diese Service-Leistung in der Regel nicht kostenfrei ist, sollte diese nützliche Investition im Bau-Budget immer eingeplant werden. Ein ideales Hilfsmittel „unfallfrei“ durch den Bauablauf zu kommen, ist darüber hinaus das gute alte Bautagebuch, insbesondere dann, wenn es darum geht, im Nachhinein getroffene Absprachen belegen bzw. vor Gericht beweisen zu können. Regelmäßige Kontrollgänge auf der Baustelle sind für jeden Bauherrn „absolute Pflicht“, bevor etwas kaschiert wird. Hierbei kann es von Vorteil sein, wenn diese gemeinsam mit dem Bauleiter oder mit dem eigenen Architekten/Baubetreuer arrangiert werden. Deshalb sollte bereits im Vertrag festgeschrieben sein, dass einmal pro Woche ein Kontrollrundgang stattfindet. Eine regelmäßige Inspektion durch persönliche Präsenz auf der Baustelle muss das Motto während der Bauphase lauten. Ganz besonders wichtig ist die Anwesenheit des Bauherrn bei so genannten „Gefahren“ geneigten Arbeiten!, wozu in jedem Fall die Bauwerksabdichtung gehört. Folgende Kontrollzeiträume sollten verstärkt im Focus der Betrachtung stehen, um wichtige Bauabschnitte im Auge zu behalten: vor der Verfüllung der Baugrube: Bodenplatte: Überprüfung der Betondicke! Wärmedämmung und der Verdichtung (Betongüte nachweisen lassen)! Bauwerksabdichtung, Perimeterdämmung! Entwässerung!  bei Rohbaufertigstellung! Mauerwerk: Beschädigungen kontrollieren, Fugendicke nachmessen (Wärmebrücken!) Mauerverband prüfen, Deckenauflage kontrollieren, Ringanker kontrollieren! Check der Rohbau-Maße!  Dachstuhl! Holzqualität: Einbaufeuchte des Holzes nachweisen lassen; Vorsicht: Holzschädlinge! Dacheindeckung! Befestigung der Dachsteine überprüfen! Gefälle kontrollieren! bei Einbau der Fenster!  vor dem Innenputz, korrekter Sitz der Fensterzarge (luftdicht), Fenster richtig herum eingebaut – „Schwachpunkt: Rollladenkästen“ – Wärmedämmglas kontrollieren! bei Fertigstellung der Rohrinstallation ! Dichtigkeitsprüfung, Vorsicht: Kontergefälle (Freispiegelleitungen)!  vor Beginn der Malerarbeiten: Überprüfung aller Wandflächen auf etwaige Beschädigungen; Ist der Untergrund richtig vorbereitet? nach Fertigstellung der Außenanlagen! Kontrolle der Grenzlinie zum Nachbargrundstück! Ist das Gefälle ausreichend, damit das Wasser weg vom Gebäude führt? Endabnahme! Mängelliste, Vorbehalte, Abnahmeprotokoll, komplette Dokumentation! Darüber hinaus ist dringend zu empfehlen, die Fortschritte der Baustelle fotografisch zu dokumentieren. Da heutzutage jeder eine Digitalkamera sein Eigen nennt, sollte eine Foto- Dokumentation ein Muss sein. Insbesondere dann, wenn Mängel festgestellt werden, ist es für eine spätere Beweisführung unabdingbar, wenn von diesen strittigen Bereichen Detailansichten gemacht worden sind. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Morchutt beschreibt in diesem Artikel genau auf welche Punkte am Bau mit durchführenden Baufirmen sowie Planern zu beachten sind. Es…

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Dipl.-Ing. Heinz Geza Ambrozy Architect, Zivilingenieur für Hochbau, Tischlermeister, Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker in Wien Spezialgebiete : Passivhausbau in mineralischer und vorgefertigter Holzbauweise, ökologische Sanierung von Altbauten, Qualitätssicherung am Bau, Konsulenten- u. Gutachtertätigkeit  für Architekten, Firmen, Institute Eigenes Planungsbüro seit 1997, offene Ziviltechnikerbefugnis seit April 2005. Unser Atelier ist sowohl für institutionelle als auch private Kunden tätig. Die Bandbreite erstreckt sich dabei von mehrgeschossigen Bauten, bis hin zum Einfamilienhaus. Schwerpunkt ist der Bereich der Niedrigenergie- und Passivhausbauten: Neben den Massivbauweisen (Ziegel/Beton) nimmt dabei der Holzkonstruktivbau eine zunehmend bedeutendere Stellung beim ökologischen Bauen ein. Zum Leistungsspektum gehören Planung, energetische Optimierung von Gebäuden, örtliche Bauaufsicht sowie vermehrt Unternehmens-Consulting vor und während der Errichtung, private Bauberatung als auch Vortrags- und Lehrtätigkeit. Forschungstätigkeit: z.B. Initiierung und Leitung von Forschungsprojekten im Rahmen von Energy 2050 bzw. Haus der Zukunft zu den Themen „Modularer und standardisierter Holzmassivbau für Passivhäuser“, „Qualitätssicherung von Passivhäusern in Holzbauweise“. Autor: „Planungshandbuch Holzwerkstoffe“, erschienen im Springerverlag , Zusammenarbeit mit DI Dr. Giertlová Unternehmen: Atelier Ambrozy Dipl.-Ing. Heinz Geza Ambrozy Architect, Zivilingenieur für Hochbau, Tischlermeister Staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker Schönburgstraße 7/15 A-1040 Wien Tel & Fax: 01/ 5058850 Mobil: 0699 /113 13 975 E-Mail: atelier@ambrozy.at Homepage: www.ambrozy.at…

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