GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider Sachverständiger für Bauschäden und Wertermittlung von Immobilien für gerichtliche wie private Zwecke. Mülheim – Bayern/Deutschland. Im Rahmen meines beruflichen Werdegangs absolvierte ich ein Studium zum Betriebswirt des Handwerks; es folgte ein Studium im Fachbereich Bauingenieurwesen mit dem Abschluß Dipl.-Wirtschaftsing. Fachrichtung Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten; Im Anschluss daran erfolgte ein Studium Fachbereich Bauingenieurwesen mit dem Abschluss Master of Engineering Fachrichtung Baumängel, Bauschäden, Instandsetzungsplanung. In beiden Fachrichtungen wurde für die berufliche Tätigkeit die Zertifizierung als Sachverständiger durchlaufen und bestanden. Als Fachstudiengang wird das Studium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen Fachplaner für die Rekonstruktion und Sanierung von Bauwerken durchlaufen. Abschlüsse zur Qualifizierung wurden abgelegt im Bereich: – BG 128 Gebäudeschadstoffe – Schimmelpilze, Schimmelpilzsanierung – Asbest, Asbestsanierung – Energieberatung, Gebäudeenergieberatung. Tätigkeitsbereiche: Erstellen von Gutachten in den Bereichen Bauschäden, Wertermittlung von Immobilien für gerichtliche wie private Zwecke. Feuchte- uns Schimmelpilzsanierung; Qualitätssichernde Baubegleitung, Unterstützung von der Planung bis zur Abnahme; Energetische Beratung sowie Erstellung von Beratungsberichten für Fördermaßnahmen der KfW sowie BAFA. Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter den Leitsätzen „ vom Altbau zum Niedrigenergiehaus – und – Sanieren heißt nicht Einheits-brei- fassade. Unternehmen: Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider M.Eng. Sachverständigenbüro D-91804 Mülheim – Bayern Tel: 0049/8411256432 E-Mail: immogutachten@t-online.de Homepage: www.Bausachverständige-Bayern.de; www.Bausachverstaendige-Bayern.de Aktuelles Projekt: Unser Haus Baujahr 1950 einfach, aus Betonhohlblocksteinen, Ziegelvollstein und Splittstein gemauert. Holzbalkendecke, Kaltdach. Das war unsere Ausgangssituation als sich meine Frau im Rahmen einer Besichtigung in das Objekt bzw. Lage verliebte. Jetzt laufen die Arbeiten in den einzelnen Schritten für Innenausbau sowie Sanierung und energetische Ertüchtigung der Hüllfläche. Ausgangssituation 2005; Das große weiße Runde ist der Flüssiggastank Situation Frühjahr 2011, Kerndämmung, 3-Scheibenverglasung Die gleiche Ansicht, etwas Größer, Umbau der ehemaligen maroden Holzterrasse zum Esszimmer, Holzunterbau der Holzterrasse jetzt Massiv aus Naturstein mit entsprechender Dämmung der Decke…

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 Kondensat hat immer zwei Ursachen! Dessen Ursachen sind eine zu hohe Luftfeuchte und zu kühle Bauteile und Oberflachen. Die Luftfeuchte hängt vom Lüftungsverhalten ab. Objekt und Schadensbild beim Neubau eines Wohnhauses wurde kurz vor der Winterpause ein Estrich gegossen. Zur Austrocknung wurde das Gebäudeinnere auf eine Temperatur von fast 30 °C aufgeheizt. Als der Baubetrieb wieder aufgenommen wurde, herrschte im Gebäudeinneren eine relative Raumluftfeuchte von 93 %. Und es waren unübersehbare Schäden entstanden: Auf zahlreichen Bauteilen hatte sich Schimmel gebildet. Dieser Bericht erläutert die Schadensursache, die Schadensbehebung sowie die Schadensvermeidung von Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht. Kondensat hat immer zwei Ursachen von Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht Quelle: Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht: Auch an der Dachluke hat sich Kondensat niedergelassen und als Folge Schimmel gebildet.

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Warum Oberflächenbeschichtung? Biotische Schäden an Holz- und Fachwerkfassaden werden durch die Begrenzung der Holzfeuchte auf ein Mindestmaß reduziert. Hierzu dienen baulicher Holzschutz sowie Oberflächenbeschichtungen. Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Holzarten-Auswahl entsprechend der Gebrauchsklasse. Schäden durch UV-Strahlen werden mit Hilfe von breiten Dachüberständen oder von Opferschichten vermindert. An Holzfassaden treten an biotischen Schäden in der Regel zuerst Bläue- und Schimmelpilze auf, die zusammen mit Witterungseinflüssen für eine graue Patina des unbeschichteten Holzes sorgen. Der oft gewünschte Silberglanz der Patina stellt sich nicht über Nacht ein und ist in der Anfangszeit meist unregelmäßig. Anhand von 214 Gutachten ergab sich für Fachwerkkonstruktionen eine höhere Prädisposition gegenüber Fäulepilzen als für Holzfassaden. Autoren: Huckfeldt,T.; Rehbein,M – Quelle Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP…

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Mangelerscheinung oder zulässige Verschmutzung? Useranfrage: In meiner Wohnung wurden bereits mehrfach die ESG Fensterscheiben (im Rahmen der Gewährleistung) getauscht, da immer wieder Scheiben mit starken Einschlüssen geliefert wurden. Da die vom Bauträger beauftragte Firma ….die Mängel nicht beheben kann, sind Ersatzvornahmen notwendig. Zur Feststellung der Mängel benötige ich einen geeigneten Sachverständigen und bitte um Unterstützung! Die Bauherrenhilfe hat Herrn…mit seinem Anliegen an Bauherrenhilfeautor:  Heinz Haring „Sachverständiger im Bereich Glas“ zur Klärung verwiesen. Nach Ursachenklärung möchte der User Herr…nun auch andere Interessenten über die Abhandlung seiner Probleme informieren, damit man an sein Recht kommt darf man sich nicht schrecken lassen: Bezug nehmend auf unsere Korrespondenz vom Februar 2011 kann ich Ihnen mitteilen, dass sich in meinem Fall (ESG Verglasung mit Einschlüssen) eine Lösung ergeben hat. Nach Begutachtung der Sachlage durch Herrn Haring hat sich herausgestellt, dass sich die – deutlich sichtbaren – Einschlüsse in der ESG Verglasung nicht innerhalb der zulässigen Toleranzen befinden. Seitens des Herstellers wurde mir wiederholt mitgeteilt, dass derartige Einschlüsse produktionsbedingt und damit unvermeidbar wären. Deshalb seien diese (angeblich ESG typischen) Verschmutzungen auch zulässig. In diesem Zusammenhang wurde mir von einem Vertreter der Firma… auch ein umfangreiches Normenwerk übergeben, welches für den Laien nur schwer zu interpretieren ist. Mit dieser Vorgangsweise sollen die Konsumenten offenbar verunsichert werden, da die zulässigen Toleranzen sehr schwammig formuliert sind. In meinem Fall hat der Bauträger – nachdem die Fakten von einem Gutachter festgehalten wurden – eingelenkt und den Austausch der Verglasung durch einen anderen Lieferanten zugesagt. Ich kann daher nur jedem betroffenen Bauherrn raten, die Verglasung unverzüglich nach dem Einbau gründlich zu reinigen und auf etwaige Einschlüsse bzw. Oberflächenbeschädigungen zu untersuchen. Weiters sollte sich niemand von einem umfangreichen Normenwerk blenden lassen. In der Regel sind deutlich sichtbare Einschlüsse bzw. Beschädigungen nämlich nicht zulässig, auch wenn die Hersteller dies immer wieder behaupten. Eine Begutachtung durch einen Fachmann führt in der Regel dazu, dass den Lieferanten die Argumente sehr schnell ausgehen.

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Mag. Arthur Machac Rechtsanwalt in Wien Spezialisierung auf Baurecht, Zivilrecht und Strafrecht 1996: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien 2002: Ausbildung zum Mediator an der Universität Wien 2007: Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung „mit sehr gutem Erfolg“ Seit 2008: Selbständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger, umfassende Vortragstätigkeit   Format Anwaltsranking 2015 & 2013 – Mag. Arthur Machac wurde zu den TOP 10 Strafverteitiger Österreichs gewählt. Kontaktdaten: Kanzlei Gradwohl em. + Machac Rotenturmstraße 19/32 A – 1010 Wien Tel: +43 (0)1 -5330850 Fax: +43 (0)1 – 533 08 50 E-Mail: office@machac-kanzlei.at Homepage: www.machac-kanzlei.at…

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Useranfrage –  betrifft einen Altbau-Kellerabteil in Wien! Meine neue Hausverwaltung ist der Meinung, dass mein bisher ungenutztes Kellermagazin (Altbau)- teilweise offener Erdboden, kein Strom-, Gas- und Wasseranschluss, phasenweise an manchen Stellen etwas feucht, in die Betriebskostenabrechnung einbezogen werden muss – abgerechnet wird nach dem Mietrechtgesetz. Ist dies lt. Mietrecht so in Ordnung? Kann ein derartiges Objekt laut 17-2 Mietrechtgesetzt vermietet werden? Benötige ich zur Klärung ein Gutachten? Beantwortung durch Mag. Wolfgang Kirnbauer – Mieterschutzverband Österreichs, LV Wien: Nach der Rechtsprechung zum Mietrechtsgesetz nimmt ein Keller an der Betriebskostenaufteilung  nicht teil, wenn er als Zubehör für eine WOHNUNG mitgemietet wurde. Wurde der Keller als Zubehör für einen Geschäftsraum gemietet (zB.: Gasthaus), dann hat er an der Betriebskostenaufteilung teilzunehmen, sofern das Kellerabteil für gewerbliche Zwecke (zB.: Lagerung von Getränken für den Gasthausbetrieb) tauglich ist. Wenn der Mietgegenstand in einem Altbau in Wien gelegen ist, kann diese Frage mit formlosen Antrag in Wien bei der Schlichtungsstelle geklärt werden. Die Schlichtungsstelle hätte im Verfahren festzustellen, ob der Keller für gewerbliche Zwecke tauglich ist. Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle in Wien ist kostenlos.

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Wien (OTS) – Justizministerin Claudia Bandion-Ortner setzt für die Rettung ihres Amtes nicht viel weniger aufs Spiel als das höchste ihr anvertraute Gut: den Ruf der Gerichtsbarkeit. Auf den ersten Blick schaut der Vorgang sehr beeindruckend aus. Die Justizministerin tritt vor die Presse, verliest ein knappes Kommuniqué, in dem sie ankündigt, mittels Weisung Schwung in einige stockende Großverfahren bringen zu wollen. Dreht sich um und verschwindet – ohne Fragen zuzulassen – hinter den Mauern des ehrwürdigen Palais Trautson. Tags darauf werden quer durch Europa Büros durchsucht, innerhalb und außerhalb von Österreich Akten sichergestellt, dazu klicken in Wien bei einem seit zwei Jahren flüchtigen Neonazi-Kopf die Handschellen. Die Chefin greift durch, und die österreichische Justiz arbeitet wieder? Nein, denn auf den zweiten Blick könnte einem angst und bange werden. Die parteiintern schwer angezählte Claudia Bandion-Ortner versucht mit einer Verzweiflungsoffensive, ihren Kopf zu retten, und setzt dafür nicht viel weniger aufs Spiel als das höchste ihr anvertraute Gut: den Ruf der Gerichtsbarkeit. In Österreich liegen derzeit sowohl das tatsächliche Funktionieren der Gerichtsbarkeit als auch ihr Ansehen im Argen: Schon bisher konnte man sich nach den vielen schleppend bearbeiteten Megacausen ohnehin nicht mehr des Eindrucks erwehren, die tatsächlichen Möglichkeiten Justitias vermögen längst nicht mehr, mit den Realitäten in der weiten Welt der Wirtschaftsverbrechen da draußen mitzuhalten. Als Belege dafür können Verfahren von Libro bis Meinl, von Buwog bis zu den Eurofightern, vom aufgehobenen Bawag- Urteil bis zur Blamage der Staatsanwaltschaft rund um die Hypo Alpe Adria gelten. Nun verstärkt Bandion-Ortner diesen Eindruck noch auf verheerende Weise, indem sie öffentlich signalisiert: nicht einmal mehr die Ressortministerin, die immerhin selbst Richterin ist, glaubt an das Funktionieren des ihr unterstellten Apparates. Manche würden nun wohl einwenden, wie es Bandion-Ortner auch mache, immer sei es verkehrt. Man müsste ihnen antworten: So ist es auch, schon seit ihrem verkorksten Amtsantritt vor zwei Jahren! Das alles ist so wichtig, weil es den Rechtsstaat, von dem nicht nur in der Verfassung, sondern vor allem in Sonntagsansprachen gern die Rede ist, nämlich nicht gibt. Er ist immer nur so gut wie die Teile, aus denen er besteht. So unerlässlich das Funktionieren seiner Organe ist, so wichtig ist auch in der juristischen Theorie der Anschein der Unabhängigkeit, den diese Institution ausstrahlt. Fehlt der Bürgerin, dem Bürger das Vertrauen, zu ihrem Recht…

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