GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Dipl. Ing. (FH) Hans-Jürgen Seifert – Für viele ist die Wärmepumpe ein Phänomen, kann man sich doch nur schwer vorstellen, wie es möglich ist, mit zum Beispiel nur einem Viertel Antriebsenergie und drei viertel Umweltenergie, vier Viertel Nutzenergie zu erzeugen. Die ist jedoch keine Hexerei, sondern eine konsequente Weiterentwicklung eine über hundert Jahre alten Technologie. So erlebte diese Technik bereits während der ersten Ölkrise einen ungeahnten Aufschwung. Nicht ausgereifte Technik und sinkende Ölpreise ließen sie jedoch bald wieder mit einem bitteren Beigeschmack verschwinden. Seit etwa zehn Jahren erlebt die Wärmepumpe eine Renaissance. So stiegen doch die Verkaufszahlen von etwa 10.000 Stück auf rund 50.000 Stück. Besonders ab dem Jahr 2006 waren die Stückzahlen sprunghaft gestiegen. Hersteller, Planer und Installateure waren nicht darauf eingerichtet, zum Teil maßlos überfordert. Niedrige Heizkosten und lukrative Fördermöglichkeiten sorgten für einen anhaltenden Boom. Seiteneinsteiger und Scharlatane witterten das große Geldverdienen. So war es nur einen logische Konsequenz, dass sich auch die Zahl der schlecht  oder nicht funktionierenden Anlagen signifikant erhöhte. Die Bindung der Förderung an den Einbau von Strom- und Wärmemengenzählern zur Ermittlung der Jahresarbeitszahlen, brachte Schwachpunkte noch deutlicher zu Tage. Hier setzten die Verlierer und Kritiker im Wettbewerb der Wärmeerzeuger (Gas, -Öl, Pellets und Solarindustrie) mit allen Mitteln an, um diese Branche zu verteufeln und die Entwicklung umzukehren. Nirgends wurde jemals eine Heiztechnik kritischer und in aufwändigen Studien und Feldversuchen auf ihre Effizienz geprüft. Nicht wenige Endverbraucher merken, dass sich ihr Traum von niedrigen Heizkosten nur zum Teil oder auch gar nicht erfüllt hat. Die Gründe dafür sind sehr vielseitig, gibt es doch planungs,- und anlagentechnische sowie nutzerabhängige Einflussfaktoren. Bei einer Erdwärmepumpenanlage greifen verschiedene Berufsgruppen, wie Geologe/Hydrologe, Bohrer, Kältebauer, Regelungstechniker und Heizungsbauer ineinander. Nur wenn alle Systemkomponenten  optimal aufeinander abgestimmt sind und der Nutzer sich richtig verhält, haben wir eine gut funktionierende Anlage. Dies wird meist unterschätzt und verkannt. Fehler multiplizieren sich oft und  sind selbst von Sachkundigen und unter Zuhilfenahme spezieller hochwertiger Messtechnik nur schwer zu erkennen.  Abhilfe kann man nur durch ständige, umfassende Aus- und Weiterbildung aller Beteiligten, eine offene und ehrliche Beratung der Endverbraucher sowie haltbaren Versprechen der Industrie erreichen. Gerade die letzten Tage haben eindrucksvoll gezeigt, dass die alternativen Energien unentbehrlich geworden sind und noch stärker vorangetrieben werden müssen. Effiziente Wärmepumpenanlagen sind die einzige richtige und wirkungsvolle Antwort auf die aufgezeigten Fragen und sollten genug Motivation und Vision für eine sichere, umweltfreundliche und zukunftssichere Energieversorgung sein.

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Useranfrage: Möchte mein Haus blitzsicher gestalten. Könnten sie uns über den äußeren Blitzschutz informieren? Warum „Außen“ gibt es einen für „Innen“ auch, wie wirkt dieser Schutz und was deckt so eine Anlage ab? Auch hörte ich von einem Überspannungsschutz, was bewirkt ein Überspannungsschutz, braucht man das für ein Einfamilienhaus? Bauherrenhilfeautor: Georg Dachs, Sachverständiger zur Prüfung elektrischer Anlagen Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Frage eingehe möchte ich anmerken, dass es eine Absolute Sicherheit, auch gegenüber Blitze und Überspannungen, nicht gibt. Die Normativen Forderungen beziehen sich immer auf ein „Norm-Verhalten“. Dies ist vergleichbar mit einem Hochwasser, bei einem Jahrhundert-Hochwasser kann es auch zu „Problemen“ kommen! Ein funktionierender Blitz- und Überspannungsschutz besteht aus dem Äußeren Blitzschutz mit folgenden Bauteilen Fangeinrichtung Ableitungen Erder Blitz- und Überspannungsschutz mit Blitzschutzpotentialausgleich Überspannungsableitern Klasse 3 – Klasse 1 ( früher Grob, Mittel und Feinschutz) Nur wenn hier alle Komponenten optimal abgestimmt sind, kann diese Anlage ihren Sinn, Schäden an Betriebsmittel oder Brände verhindern. Wenn Ihr Objekt nicht in einer blitzgefährdenten Region steht, sie keine behördlichen Auflagen haben oder keine Werte von unersetzbarem Wert lagern, ist ein Äußerer Blitzschutz nicht unbedingt nötig; Schadet natürlich nie (wenn dieser gut gemacht ist)! Jedoch der Innere Blitz- und Überspannungsschutz sollte unbedingt errichtet werden. Die meisten Schäden entstehen durch Einkopplungen von Aussen, z.B. durch Einschläge in Hochspannungsmasten, Kirchtürme, oder andere Gebäude usw. Bei diesen Einschlägen werden auf Leitungen oder andere Metallen Spannungen bis zu mehreren 1000 V induziert. Dies hat zur Folge, dass Schäden auch bei Betriebsmittel auftreten können, die mehrere Kilometer von dem Ursprünglichen Einschlag entfernt sind. Diese Schäden sind vielfach öfters, als ein direkter Blitzeinschlag. Auch Schalthandlungen bei Hoch- und Mittelspannungstrafos, Photovoltaikanlagen oder auch durch Aufzugsanlagen können Spannungsspitzen in Mirko- und Millisekundenbereich von mehreren 1000 „V“ entstehen, die erhebliche Schäden verursachen und dagegen ist man meistens nicht versichert. Um hier ein gutes Schutzziel auch relativ kostengünstig zu erzielen ist die konsequente Anwendung des 3 stufigen Blitz- und Überspannungsschutz in der heutigen Zeit unumgänglich. Eine optimale Umsetzung ist jedoch nur mit guten Material und nach eine guten Vor-Ort Beratung durch Ihren Innungsfachbetrieb der Elektro- und Informationstechnik möglich. Sachverständigenbüro Georg Dachs / München…

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Georg Dachs Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern – öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. VdS zertifizierter Sachverständiger zur Prüfung elektrischer Anlagen und Energieberater des Handwerks (BAFA und DENA eingetragen) Erstellen von Gutachten in allen Bereichen der Elektrotechnik, Prüfungen nach Klausel 3602 der Versicherungswirtschaft (VdS),  Ausarbeitung von Organisationsstrukturen zur Umsetzung der Prüfung elektrischer Anlagen nach BetrSichV, Prüfungen nach VDE 0105-100, VDE 0701/0702, (BGV A3, TRBS), Thermografie in der Elektroanlage, Netzanalyse, Lastmanagement / Energieeffizienz, Technische, Gebäudebewertungen, Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes in der Elektroanlage, Prüfungen von Sicherheitsstromversorgungen, Prüfung von Blitzschutzanlagen und Überspannungsschutzeinrichtungen. Tätigkeitsbereiche: Von der Planung über Bauleitung, Projektsteuerung, Inbetriebnahme, Mängelmanagement und der vorbeugende Instandhaltung: Als Spezialisten betreuen wir alle Phasen beim Errichten und Betreiben Ihres Objekts. Dabei erstreckt sich unser Know-how über klassische Aufgaben genauso wie über aktuelle und innovative Fragestellungen, beispielsweise der Aufbau einer Organisationsstruktur zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei Prüfung elektrischer Anlagen, die gesetzlich (BGV, TRBS), vertraglich oder versicherungsrechtlich (VdS 3602) geforderten Prüfungen oder bei Fragen zur energetische Optimierung Ihres Objekts. Unternehmen: Sachverständigenbüro Georg Dachs Oberbiberger Str. 76 D-81547 München Tel.: 0049/8969340816 FE-Mail: georg-dachs@elektro-gutachter.com Homepage: www.elektro-gutachter.com…

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Wien (OTS) – In Europa wurde zuletzt mit den Argumenten „Brückentechnologie“ und „CO2-Freiheit“ die Atom-Renaissance vorangetrieben. Das Unglück auf der Ölplattform im Golf von Mexiko und vor allem die Atomkatastrophe in Japan haben einmal mehr gezeigt, wie gefährlich das derzeitige Energiesystem für Mensch und Umwelt ist. Am Umbau dieses Systems – hin zu erneuerbaren Energiequellen – verbunden mit einer deutlichen Steigerung der effizienten Energienutzung führt kein Weg vorbei. „Je länger wir damit zuwarten, umso gravierender werden die Einschnitte in Natur und Gesellschaft ausfallen. Der Stromkonsument spielt mit seiner Kaufentscheidung eine Schlüsselrolle. Durch die Wahl des Stromanbieters bestimmt der Konsument, welcher Energieversorger seinen Strom mit welchen Kraftwerken erzeugt. Das heißt aber auch: Wer sich nicht darum kümmert, erlaubt seinem Stromanbieter damit automatisch, meist auch einen Anteil an Atomstrom für ihn ins Netz einzuspeisen“, erläutert oekostrom-Vorstand Karl Wolfgang Stanzel. „Die oekostrom Vertriebs GmbH bezieht ihren Strom zu 100 Prozent aus heimischen Ökostromkraftwerken. Damit zeigen unsere Kunden vor, dass eine Stromversorgung ausschließlich aus den erneuerbaren Quellen Wasser, Wind, Sonne und Biomasse nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist“, so Horst Ebner, für den Stromvertrieb zuständiger Vorstand der oekostrom AG. Bei anderen sogenannten „Öko-Anbietern“ ist es oft nur eine ausgelagerte Gesellschaft oder ein Tarif unter vielen, über den ökologischer Strom bezogen werden kann. „Dies führt dazu, dass dann eben der Strom für die anderen „schmutziger“ wird. Das Geld der Kunden fließt dennoch der Muttergesellschaft zu, die damit oft auch neue Pipelines, Gas-, Kohle- oder Atomkraftwerke baut“, führt Horst Ebner weiter aus.  Achtung – Mogelpackung beim Strommix! Die Stromkennzeichnung der oekostrom Vertriebs GmbH entspricht nicht nur den gesetzlichen Regelungen, sie wird auch nach strengsten EU-Vorgaben erstellt und laufend von einem unabhängigen Prüfinstitut überwacht. Der offiziell ausgewiesene Strommix anderer Energieversorger kann sich dagegen durchaus vom tatsächlich eingespeisten unterscheiden: Mit sogenannten „RECS“-Zertifikaten (Renewable Energy Certificate System) können Stromversorger ihren Anteil an Atomstrom oder fossiler Energie ganz legal „sauberwaschen“. Für den entsprechenden Atomstromanteil können etwa Wasserkraftzertifikate – fast umsonst – zugekauft werden, ohne dass dieser Strom aus Wasserkraft physikalisch bezogen wird. Auf der offiziellen Stromkennzeichnung darf der Anteil an Atomstrom durch Wasserkraft ersetzt werden. An der ursprünglichen Stromzusammensetzung ändert sich de facto nichts. „Daher kann es beträchtliche Unterschiede zwischen der ‚offiziellen‘ und ‚inoffiziellen‘ Stromkennzeichnung geben. Dies führt zu einer Marktverzerrung und einer Irreführung der Kunden“, so Ebner. Einen Beweis für diese Unterschiede findet man im offiziellen Stromkennzeichnungsbericht 2010 der E-Control,…

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München (ots) – Immobilienkauf: Renovierungsaufwand wird selten richtig eingeschätzt Schimmel und Risse werden meist erkannt, andere Mängel nicht bei Besichtigung auf Kältebrücken, Leitungen und Keller achten! Damit der Kauf der Traumimmobilie nicht zum Albtraum wird, sollten besonders Neulinge beim Erwerb genau hinsehen. „Für arglistig verdeckte Mängel würde der Verkäufer zwar auch nach dem Verkauf haften, wenn er davon wusste und wenn dies nachweisbar ist. Offensichtliche Mängel muss der Käufer jedoch selbst erkennen“, sagt Robert Anzenberger, Vorstand des Immobiliendienstleisters PlanetHome AG. Ob eine fehlende Abdichtung oder vertikal altes Ziegelmauerwerk: Gründe für eindringende Feuchtigkeit gibt es viele. „Immer wieder kommt es bei Immobilien zu Schimmelbildung an den üblichen Kältebrücken an Gebäuden aus bestimmten Baujahren. Besonders auf Keller sollte ein genauer Blick geworfen werden“, erklärt Anzenberger. Der Zustand der Leitungen für Strom, Wasser und Abwasser sollte ebenso inspiziert werden wie die Dacheindeckung. Ebenfalls nicht selten bei Immobilien sind Rissbildungen in den Tiefgeschossen oder bei im Trockenbau ausgebauten Dachgeschossen. Während erste gefährlich und teuer sind, handelt es sich im Dachgeschoss meist um leicht zu behebende Spannungsrisse. Das Problem: Während der Laie das problemlos Sichtbare wie Risse oder Schimmel meist erkennt, verkennt das wenig geübte Käuferauge laut PlanetHome den Renovierungsaufwand, um beispielsweise die aktuellen Vorgaben der Energieeinsparverordnung zu erfüllen. „Erfahrene Makler können hier meist Auskunft geben und für Käufer und Verkäufer eine faire Lösung beim Immobiliengeschäft bieten. Wer sich als Käufer unsicher ist, sollte einen Gutachter oder Architekten hinzuziehen, für den meist um die 1.500 Euro zu veranschlagen sind. Anzenberger: „Wer selbst noch nie gekauft oder modernisiert hat, sollte stets einen Experten einschalten, der ihm die Sicherheit gibt. Das investierte Geld zahlt sich spätestens bei der ersten vorhergesehenen Reparatur an der neu erworbenen Immobilie aus. Buchtipp: Immobilienkauf – Ein Praxisratgeber mit CD-ROM, von Robert Anzenberger und Kai Oppel 186 Seiten, ISBN: 978-3-8006-3606-8 Bildquelle: Stadtwerke Hadamar/Wasserversorgung…

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Dreharbeiten für die 2.Staffel „Pfusch am Bau“ führen mich zu 2 Grazer Anlagen.  Über eine haben wir bei Staffel1 berichtet, der Bauträger ist mittlerweile in Konkurs, fährt mit neuem 100.000-Euro-Auto. Beim 2. Dreh greife ich ins Fettnäpfchen mit meiner Frage ob hier der Bauträger auch (wirtschaftlich) „weggestorben“ ist, dieser hat sich erhängt…

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Aus Tradition die Besten; kürt „Häuser“- wegweisende Eigenheime zum zehnten Mal Hamburg (ots) – Simply the best: Das Magazin HÄUSER prämiert in diesem Jahr zum zehnten Mal die besten Einfamilienhäuser. Unter den 226 Einsendungen intelligenter, vorbildlicher und zukunftsweisender Konzepte gewannen drei Privathäuser aus drei Ländern. Sie stehen in Vorarlberg (Österreich), Dresden und Dublin. Ein Sonderpreis geht nach Stuttgart. Zum Jubiläum suchte das High-Class-Magazin für internationale Architektur, Design und luxuriöses Wohnen das Höchstmaß an Qualität und Vielfalt aus allen Spielarten des anspruchsvollen Privathausbaus – diesmal ganz bewusst ohne thematische Einschränkung. „Gerade der Entwurf eines Eigenheims bietet die Möglichkeit, ein Projekt in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber bis ins Detail zu durchdenken und jenseits normierter Anforderungen passgenau zu planen „, erklärt Wolfgang Nagel, Chefredakteur von HÄUSER. „Diese Chance haben die Sieger 2011 beispielhaft genutzt. Und genau dieses Streben nach Individualität hat sämtliche Wettbewerbe von HÄUSER in den letzten zehn Jahren geprägt.“ Der HÄUSER AWARD hat sich als der bedeutendste und begehrteste Architekturwettbewerb seines Genres etabliert. Im Laufe der Jahre wurden mehr als 2.000 Einfamilienhäuser aus ganz Europa juriert. 2011 wurde der HÄUSER AWARD gemeinsam mit dem Informations-Zentrum Beton und dem Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) ausgelobt. Die eingereichten Arbeiten beurteilte eine unabhängige Jury: Elke Delugan-Meissl, Architektin aus Wien, Thomas Kaczmarek, Geschäftsführer Informations-Zentrum Beton GmbH, Thomas Penningh, Vorsitzender des Vorstands des VPB, Michael Frielinghaus, Präsident des BDA (Bund Deutscher Architekten) und Wolfgang Nagel, Chefredakteur HÄUSER. Die Gewinner erhielten ein Preisgeld von insgesamt 15.000 Euro. Der Zusatzpreis 2011 wurde mit 1.000 Euro dotiert. Außerdem freuten sich die Bauherren der drei Gewinnerhäuser über eine Prämie von je 1.000 Euro. Die Sieger des HÄUSER AWARD 2011: 1. Platz: Lichtgestalt auf dem Land – Einfamilienhaus in Dornbirn / Vorarlberg Das stimmigste Gesamtkonzept lieferten Architekten aus Bregenz, Österreich. Das vom Büro Dietrich Untertrifaller entworfene Familiendomizil verknüpft Tradition und Moderne zu einer Hommage an die atemberaubende Natur in Vorarlberg. Das ganz aus Beton und Holz gebaute Haus steht an der Kante einer steil nach Südwesten abfallenden Wiese in Kehlegg bei Dornbirn, allseits offen für die Welt: Mit loggia-artigen Terrassen öffnet sich das Gebäude zum Tal. Glasfronten und Holzflächen prägen den im Obergeschoss gelegenen offenen Wohnraum, der sich auf ganzer Breite zur Bergwelt weitet. Ein seltener Ausweis von Qualität und Nachhaltigkeit: Der Sieger 2011 hat auch den…

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Useranfrage vom 14.03.2011 zur Stellung eines Energieausweises: Ich plane ein Haus Baujahr 1941 zu kaufen. Dieses wird über einen gerichtlich beauftragten Insolvenzverwalter verkauft. Dieser hat auch eine Immobilienbewertungsfirma mit einem 40seitigen Gutachten beauftragt. Zu dem Punkt Energieausweis steht , dass keiner vorgelegt wurde. Nach Recherche im Internet meine ich zu wissen dass auch beim Verkauf alter Gebäude dieser Ausweis vorgelegt werden muss. Ich bin jetzt etwas verunsichert, dass sich ein Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt) nicht an geltendes Recht hält? Oder hab ich da etwas nicht berücksichtigt? Beantwortung durch DI Winfried Schuh – Architekt und Energieberater Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG regelt folgendes: Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer bis spätestens zur Abgabe der Vertragserklärung des Käufers einen Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss auszuhändigen. EAVG – Fassung vom 15.03.2011 Der Energieausweis hat zehn Jahre Gültikeit, d. h. dieser könnte bei Übergabe auch schon älter sein. Er muss jedoch dem aktuellen Bestand widerspiegeln. Gleiches gilt bei Vermietung oder Verpachtung, d.h. bei jeder sogenannten „In-Bestand-Gabe“. Ausnahmen von der Vorlagepflicht gibt es beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude. Für den Fall, dass dem Käufer oder Bestandnehmer nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung einen Energieausweis vorgelegt wird, gilt zumindest eine dem alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Diese Rechtsfolge kann nicht abgeändert werden. Die knappen gesetzlichen Vorgaben eröffnen ein weites Diskussionsfeld über mögliche Haftungs- und Gewährleistungsfragen. DI Winfried Schuh, HAUSVERSTAND.COM – architektur+energieberatung…

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