GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider, Master of Engineering erläutert ein mögliches Vorgehen zur Klärung bei Verdacht eines Baumangels: Bauherren die der Meinung sind, dass die ausführenden Handwerker ihr Gewerk nicht nach den a.a.R. der Technik erstellt worden ist, müssen aktiv werden. festhalten der Situation, am besten mit Bild mit dem Handwerker eine Lösung zu suchen – eine Übereinstimmung suchen, auch unter Hilfe mit einem unbeteiligten Dritten kommt es zu keiner Lösung kommt der Sachverständige ins Spiel! Eine Lösung mit einem Sachverständigen soll nicht nur auf das Erstellen einer Beweissicherung abzielen! Einen Sachverständigen suchen, der in der Lage ist unabhängig mit den Handwerkern und dem Bauherren zu verhandeln, immer auf Grundlage der geschlossenen Verträge. Der Rechtsweg, und das Einschalten eines Rechtsanwalts legt die Hürde zu einem Vergleich sehr hoch, oft versperrt dieser Schritt den Weg zur Lösung. Seine Rechte sichern um eine Vertragserfüllung zu erreichen kann immer noch begleitend durchgeführt werden. Der Vorteil einer Einigung mit Hilfe eines Sachverständigen führt zu Zeit und Kostenersparnis und eventuelle Einzugstermine bzw. Fertigstellungstermine können eingehalten werden. Formulare zur Bauabnahme sind in großer Anzahl im Web vorhanden. Das Abnahmeprotokoll an sich kann formlos, mit Vordruck ausgeführt werden. Ersichtlich muss sein: Datum Ort der Baustelle Beteiligte an der Abnahme Abnahme erfolgt oder nicht Mängelauflistung Mängelbewertung Minderwert Neuerlicher Termin zur Schlußabnahme  Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Schneider – Master of Engineering…

Weiterlesen

Zukunftsorientierte Elektroplanung In der Planungsphase eines Neubaus oder einer Grundsanierung von Wohngebäuden bzw. Wohnungen soll sich der Bauherr mit der technischen Ausrüstung des Gebäudes auseinandersetzen. Dies gilt auch für den Ausstattungsumfang der elektrischen Anlage. Dabei wird oftmals nicht ausreichend berücksichtigt, welche Geräte bei der späteren Nutzung tatsächlich betrieben werden. Nur wenn der vorgesehene Einsatz von elektrischen Geräten festgelegt ist, kann daraus die Planung der elektrischen Anlage bezüglich Ort und Anzahl der Steckdosen Ort und Anzahl der Leuchtenauslässe Ort und Anzahl der Stromkreise Ort und Anzahl der Fernseh- und Kommunikationsanschlüsse und weiterer Komfort- und Sicherheitsfunktionen erfolgen! Die Elektroinnung „Wien“ erläutert in dieser Broschüre wichtige Hinweise und Tipps für die Planung: Gefährlicher Kabelsalat mit Verteilersteckdosen durch Planungsmängel Für Bauherren und Renovierer ist es wichtig, frühzeitig den Ausstattungsumfang der Elektroinstallationen gemeinsam mit dem Architekten, Bauträger oder Elektrofachbetrieb zu planen. Individuelle Wünsche und der Stand der Technik sollten berücksichtigt werden. Grundlage jeder individuellen Elektroplanung sind die Grundrisse eines Hauses oder einer Wohnung Vor allem in der Küche sollte auf eine genügend große Anzahl von separaten Stromkreisen geachtet werden. Schaffen Sie heute die Reserven für die Technik, die Sie morgen brauchen. Die Wichtigkeit der Bedarfsfeststellung sollte man nicht übersehen. Kategorien von Elektroinstallationen In der ÖVE/ÖNORM E 8015 Teil 1 bis 3 wird die Mindestausstattung beschrieben. ( ÖNORM E 8015 Teil 1 bis 3 ist seit 1. Oktober 2006 „aktiv“) Doch wer möchte sich schon mit Minimallösungen begnügen, wenn die Wohnung oder das Haus bezüglich der übrigen Ausstattung höhere Ansprüche erfüllt?  Mindestausstattung nach E 8015-2 Der Bauherr bzw. Mieter sollte keine geringere Ausstattung akzeptieren, da sonst die Grundbedürfnisse nicht abgedeckt sind. Die modernste Form der Elektrotechnik im Haushalt ist die BUS-Installation, dies zeichnet für Flexibilität und Komfort. Auch wird in der angeführten Broschüre die  Mindestausstattung von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden gem. ÖVE/ÖNORM 8014-2 aufgelistet und absolut notwendiges erörtert wie zum Beispiel: Absolut notwendig: Die Aufteilung der Stromkreise für Elektrogroßgeräte wie Elektroherd, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine, Mikrowellengerät, Warmwasserspeicher, Durchlauferhitzer, usw. eigene Stromkreise einzuplanen. Diese Geräte können sonst nicht gleichzeitig betrieben werden. Außer diesen Gerätestromkreisen empfiehlt die Elektroinnung-Wien  (Kuratorium für Elektrotechnik) in den angeführten Unterlagen, jeden Raum mit mindestens einem Stromkreis für die allgemeine Versorgung auszustatten. Dadurch wird eine zu starke Dauerbelastung der Stromkreise vermieden und eine hohe Betriebssicherheit im gesamten Gebäude erreicht. Weiteres sind Zusatzinformationen für Kommunikationsanlagen sowie Elektroinstallationen für Heizung und Lüftung inkl. der Aussenbeleuchtung aufgelistet. Nicht zu vergessen ist…

Weiterlesen

Synthetisches Zeolith wurde von Forscher des Fraunhofer-Instituts entwickelt, dieses halbiert das schädliche Formaldehyd-Emission von Spanplatten um fast 50%! Ein von Forscher des Fraunhofer-Instituts entwickeltes synthetisches Zoeolith, halbiert das schädliche Formaldehyd-Emission von Spanplatten! Formaldehyds ist seit den 50er Jahren ein Bestandteil vieler Span.-und Sperrholzplatten sowie Kunstharze und Leime. Formaldehyd in  Materialien ist ein Krebserreger hierzu gibt es viele Grenzwerte. Manche Forscher gehen soweit zu sagen, dass die Luft in einem durchschnittlichen Wohnraum so stark mit Schadstoffen belastet ist wie die an einer stark befahrenen Straßenkreuzung. Auch sind formaldehydfreie Kleber zur Verfügung, diese sind jedoch in vielen Bereich nicht wirtschaftlich einsetzbar, meint Jan Gunschera vom Fachbereich Materialanalytik und Innenluftchemie. Eine weitere Methode haben Forscher des Fraunhofer-Institute für Holzforschung (WKI) und für Silicatforschung (ISC) gefunden. Dabei handelt es sich um Zeolithe, diese können Schadstoffe aus dem Innenraumluft filtern und binden.  Dies chemisch gewandelte Alumosilicat Zeolith Y wirkt aufgrund der großen inneren Oberfläche und der porösen Struktur ähnlich wie ein Molekularsieb. So konnte eine Verringerung der Formaldehydemission aus der Fichtholz-Spanplatte um 40 Prozent erzielt werden!  Zeolithe werden bereits als Füllmaterial in Spannplatten eingesetzt, diese zum Absorbieren von Schadstoffen in Holzwerkstoffe einzubinden ist jedoch „Neu“, so Katrin Bokelmann vom ISC. Strukturmodell eines Minerals mit eingelagertem Schadstoffmolekül. Eingebracht in Spanplatten reduziert das Mineral die Formaldehydemission aus dem Holzwerkstoff. (© Fraunhofer ISC)…

Weiterlesen

Wie verhält es sich mit Wärmedämmplatten aus Styropor bei feuchten Wänden im Sockelbereich? Ich habe einige Zinshäuser und fast alle sind Gründerzeithäuser und „erdfeucht“. Wie kann ich diese Häuser thermisch sanieren ohne dass die Feuchte immer höher steigt? In vielen Städten, so auch in Wien, Österreich, prägen noch heute Wohngebäude (Zinshäuser – kommt übrigens von Mietzinshäuser) aus der Gründerzeit ganze Straßenzüge oder gar Stadtviertel. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Morchutt  – Buchautor + Sachverständiger im Bereich Feuchteschutz beschreibt warum das Problem „Erdfeuchte“ bei Gründerzeithäuser besteht, erläutert Sanierungsschwerpunkte im Bezug auf  Feuchteschäden im Keller- und Sockelbereich um einen kapillaren Feuchtetransport und somit aufsteigende Feuchte in den Wänden zu verhindern. Um die historische Fassade zu erhalten erörtert Dipl.-Ing. (FH) Uwe Morchutt die diffusionsoffene Innendämmung mit 50mm dicken Kalziumsilikatplatten um Wärmebrücken zu unterbinden sowie die Möglichkeiten der Primärenergieverbrauchreduzierung! Resümee: Die Ursache für eine Durchfeuchtung muss immer erst beseitigt werden, bevor überhaupt an das Dämmen gedacht werden kann! Gebäude mit Baujahr vor 1914 prägen das Straßenbild der österreichischen Hauptstadt. Für die Eigentümer ein sehr hoher energetischer Sanierungsaufwand mit enormen Kostenpotential! Es gibt aber wohl keinen Ausweg, um die wertvollen Gebäude zu erhalten! Gründerzeithäuser – thermische Sanierung von Dipl. Ing. FH Uwe Morchutt…

Weiterlesen

Berufungsgericht gibt Verbandsklage des VKI gegen T-Mobile statt Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen Zahlscheingebühren vor. Nach vier  erstinstanzlichen Urteilen – zuletzt vor wenigen Tagen gegen eine Versicherung – hat nun erstmals ein Berufungsgericht entschieden. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat der Verbandsklage des VKI gegen T-Mobile stattgegeben. Demnach dürfen Unternehmen Kunden, die mit Zahlschein zahlen, kein zusätzliches Entgelt verrechnen. Grundlage dafür ist das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), das mit 1.11.2009 in Kraft getreten ist. T-Mobile verrechnet das umstrittene Entgelt vorerst nicht mehr. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die ordentliche Revision wurde zugelassen. Jahrelang haben Mobilfunker, aber auch Versicherungen, Hausverwaltungen und Energieversorger ihre Kunden dazu gedrängt, ihnen via Einzugsermächtigung den direkten Zugriff auf das Konto zu erlauben. Wer dennoch seine Rechnungen mittels Zahlschein zahlen wollte, wurde mit einem „Strafentgelt“ von ein bis fünf Euro belegt. Diese Praxis ist seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes am 1.11.2009 gesetzwidrig. Dennoch haben zahlreiche Unternehmen weiterhin kassiert. Der VKI geht gegen alle vier in Österreich tätigen Mobilfunkanbieter mittels Verbandsklage vor. In drei Fällen hat das Handelsgericht Wien dem VKI bislang Recht gegeben und die Zahlscheinentgelte als gesetzwidrig eingestuft. In allen drei Fällen gingen die Mobilfunker in Berufung – so auch T-Mobile. Das Entgelt wird von T-Mobile bis zu einer gerichtlichen Klärung allerdings vorerst nicht mehr kassiert. Nun liegt die erste Entscheidung eines Berufungsgerichtes vor. Das OLG Wien begründet ausführlich, dass Zahlscheinentgelte durch das ZaDiG verboten sind, diese Regelung völlig konform mit dem Europarecht ist und der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz keineswegs verletzt werde, da das Verbot auch für Versicherungen gelte. „Der tragende Gedanke der Regelung des Zahlungsdienstegesetzes ist die Preistransparenz. Unternehmen sollen jene Kosten, die bei Abwicklung des Vertrages entstehen, in den Grundpreis einkalkulieren und nicht als Extra-Entgelte verstecken“, legt Dr. Julia Jungwirth, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI, den Zweck der Regelung dar.  Insbesondere im Mobilfunkbereich kommt es hinsichtlich der Höhe von Rechnungen häufig zu Differenzen – etwa bei unverlangten Mehrwert-SMS, exorbitanten Datenroaming-Entgelten oder unerwarteten Mehrpreisen für Datenvolumen bei Überschreitung des Grundpaketes. „Kunden können in solchen Fällen zwar Einspruch gegen eine Rechnung erheben. Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird das Unternehmen den umstrittenen Betrag fürs Erste dennoch abbuchen. Um das zu vermeiden, erteilen viele Kunden Mobilfunkunternehmen…

Weiterlesen

 

 

 

 

 

Es hat mit einem normalen Auftrag begonnen. Gebaut werden mehrere Doppelhäuser, gekauft haben durchwegs junge Familien. Man ist gut informiert und möchte eine Qualitätsprüfung vom Gutachter. Bei der ersten Begehung sind die Trockenbauer am Werk, Fragen zur Dampfbremse können nicht beantwortet werden, massive Mängel zeigen sich.

Weiterlesen

Gemeinsam mit ATOS-Architekten haben wir das Gewinnspiel auf der Messe „Bauen & Energie“ für die IG-Passivhaus organisiert. Am Samstag um 14:00 trage ich zum Thema „Hausbau und Bauschäden“ vor. Es gibt jedoch auch viele andere interessante Vorträge: Vortragskalender! Kommen sie auf die Messe, es zahlt sich aus… Günther Nussbaum-Sekora Obmann – Bauherrenhilfe.org…

Weiterlesen

Ist die Montage einer Blitzschutzanlagen im Bereich des privaten Bauens gesetzlich vorgeschrieben? Bauherrenhilfeautor Georg Dachs; Sachverständiger für Elektrotechnik in München: Eine gesetzliche Regelung für Blitzschutzanlagen auf privaten Häusern besteht nicht. Bei Sonderbauten (öffentlichen Bauten, Schulen, Krankhäuser, Kindergärten, Gaststätten im Gebirge usw.) oder bei den meisten landwirtschaftlichen Gebäuden werden jedoch Blitzschutzanlagen gefordert. Hier sind gesetzliche oder behördliche Auflagen oder das Brandschutzgutachten zu beachten. Auch kann eine Versicherung eine Anlage fordern wenn z.B. „erhebliche“ Risiken versichert werden sollen. Eine Blitzschutzanlage, als Teil der Elektroanlage, besteht aus einem „äußeren“ Blitzschutz o Fundament- oder Blitzschutzerder o Fangeinrichtungen  und einem „inneren“ Blitzschutz o 3 Stufen Konzept (Grob-Mittel-Feinschutz) Nur wenn alles optimal aufeinander abgestimmt ist, und alle Bauteile wie Gebäudehülle,  Elektroanlage, Telekommunikationsanlage, Fernsehanlage und evtl. sogar Teile der Außenanlage berücksichtigt sind, wird das geforderte Schutzziel erreicht.  Eine Berechnung und die Ausführung erfolgt nach VDE 0185 und wird durch eine Blitzschutzfachkraft durchgeführt. Eine Blitzschutzfachkraft im Sinne der VDE ist ein Elektrotechniker mit einer Zusatzausbildung. Ihre örtliche Innung für Elektro-und Informationstechnik oder ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger kann Ihnen bei Bedarf weiter beraten. Georg Dachs; Sachverständiger für Elektrotechnik; LANDESINNUNG WIEN der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker…

Weiterlesen