GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wenn meine Luftdichtheitsprüfung fast 100% schlechter ausfällt als die von Linxxx-Haus in Abwesenheit des Bauherrens. Und wenn eine Holzwand schon 2 Jahre nach Errichtung fault, dann ist es angemessen darüber im „Artikel der Woche“ zu berichten. Vor allem dann wenn seitens Linxxx-Haus nicht oder nicht angemessen auf Reklamationen reagiert wird.

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„Schweiz – Meldung“  Der nächste Winter kommt bestimmt! Und der kann wiederum viel Schnee auf den Dächern mit sich bringen und damit hohe Schneelasten. Bauherrenhilfeautor Othmar Helbling klärt auf: Abrutschender Schnee und abbrechendes Eis führt Jahr für Jahr zu beträchtlichen Schäden, welche sich mit gezielten Maßnahmen verhindern lassen. Schneesicherung einplanen und einbauen! Die Schneesicherung auf Dächern lässt sich präventiv planen und einbauen. Schadensrisiken können so vermindert und die Sicherheit merklich erhöht werden. Die SIA Normen – ein wichtiges und anerkanntes Standardwerk mit verbindlichem Charakter zur Planung und Ausführung von Bauten – schreiben in der Norm SIA 232 dazu folgendes vor: “Dachflächen, die infolge Lage und Neigung Schneerutsche auf Plätze oder Verkehrswege, wo sich Personen aufhalten können, erwarten lassen, sind mit Schneefanganlagen zu versehen”. In den meisten Fällen erfolgen die Bauausschreibungen nach dieser SIA Norm. Bei der Planung solcher Anlagen sind in Ergänzung zu den SIA Normen die lokal geltenden Bauverordnungen sowie die Bedingungen der Versicherungen zu beachten. Und auf gesetzlicher Ebene gilt: Grund- und Hauseigentümer sind grundsätzlich für die Sicherheit auf ihrer Liegenschaft verantwortlich. Bei Schäden haften sie. Eigentümer müssen also verhindern, dass wegen abrutschendem Schnee und herunter fallendem Eis Personen, Tiere und Sachwerte –  Schaden nehmen. Für das Rückhalten des Schnees auf steilen Dächern haben sich Schneehalter (auch “Schneestopper” genannt) sehr gut bewährt. Solche Schneehalter werden auf der ganzen Dachfläche gleichmäßig angeordnet und in erforderlicher Anzahl (abhängig von Schneelast/Schub und Dachneigung  eingebaut. Für Höhenlagen unter 2000 Meter kann die Schneelast nach SIA 160 ermittelt werden, falls keine gesicherten Erfahrungswerte verfügbar sind. In speziellen Fällen empfiehlt es sich, diesbezüglich ortskundige Fachleute beizuziehen. Die erforderliche Anzahl der Schneehalter wird gemäß Norm SIA 261/1 bestimmt. Im Bereich von Vordächern und Dachtraufe sowie hinter Dachfenstern, Kaminen und Dunstrohren empfiehlt es sich, zusätzlich weitere Halter anzuordnen. Schneehalter sind nur für den punktuellen Schneerückhalt auf Dächern konzipiert und können keine andere Sicherheitsfunktion – beispielsweise eine Haltesicherung für Unterhaltspersonal – übernehmen. Diesbezüglich sind die speziellen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die Anordnung und die Anzahl der Schneehalter werden außerdem von der Art des Deckmaterials (zum Beispiel Ziegel, Faserzementplatten, Blech etc.) bestimmt. Für den fachgerechten Einbau der Halter sind jeweils die Verlege-Richtlinien der Hersteller, Lieferanten und Fachverbände einzuhalten. Eine Schneesicherung ist auf jedem Dach möglich. Jedes Dach lässt sich mit einer Schneesicherung versehen. Der Einbau ist auch nachträglich sowie im Rahmen…

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Gerichte beschäftigen sich häufig mit den Ursachen für Schimmelpilzbefall in Gebäuden. Lesen Sie dazu ein interessantes Forschungsergebnis von K.Sedlbauer, M.Krus und A.Kalisch vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP/Deutschland, daß mit einer Einzelfeuerstätte ein reduziertes Risiko für raumseitigen Schimmelpilz einhergeht. Lesen Sie weiter ……

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„Schweiz – Meldung“ Aktueller Stand und Neuerungen im Förderprogramm – Energie Luzern (ots) – Auch 2011 fördert der Kanton Luzern den Einsatz von erneuerbaren Energien in bestehenden Bauten im Wärmebereich und die Gebäudeerneuerung nach Minergie-Standards. Die Förderbeiträge werden teilweise erhöht und die Förderpalette erweitert. Mit dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen („Das Gebäudeprogramm“) wird schweizweit die Erneuerung von Gebäuden gefördert. In Ergänzung dazu fördert der Kanton Luzern den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmebereich (Sonne, Holz) und die Gebäudeerneuerung nach Minergie-Standards. Im Jahr 2010 wurden im Kanton Luzern erfreulicherweise bereits rund 12 Millionen Franken an Fördermitteln zugesagt (Gebäudeprogramm: 9,7 Millionen Franken, kantonales Förderprogramm: 2,1 Millionen Franken). Damit werden im Kanton Luzern Investitionen von mindestens fünffacher Höhe ausgelöst, die zu einem großen Teil in die regionale Wirtschaft fließen. Kontinuität und wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2011 Der Einsatz von erneuerbaren Energien in bestehenden Bauten im Wärmebereich und die Gebäudeerneuerung nach Minergie- Standards wird ab 1. Januar 2011 im Kanton Luzern weiterhin gefördert. Die Fördersätze für thermische Solaranlagen werden gegenüber dem Jahr 2010 leicht angehoben. Die Umstellung von Elektro-, Öl- oder Gasheizungen auf eine Holzfeuerung wird weiterhin gefördert; neu wird bei bestehenden Holzfeuerungen ein Beitrag an den Kesselersatz geleistet. Bei einem Kesselersatz beträgt der Förderbeitrag 80 Prozent des Beitrags, der an eine neue Holzfeuerung der gleichen Größe geleistet wird. Anschluss an Wärmeverbund Schließlich wird ebenfalls neu der Anschluss an einen Wärmeverbund gefördert. Bei bestehenden Gebäuden wird ein Förderbeitrag gewährt, wenn die Wärme mindestens zu 50% durch erneuerbare Energien oder Abwärme gedeckt wird. Der bisherige Energieträger muss Öl, Erdgas, Elektrizität oder Holz gewesen sein. Im Kanton Luzern sind rund dreißig ältere und neuere Wärmeverbunde in Betrieb. Dank den seit einigen Jahren laufenden Effizienzmaßnahmen bei Gebäudehüllen sinkt die Wärmemenge, die von Wärmeverbunden bezogen wird, kontinuierlich. Daher sollen Hauseigentümer innerhalb der Reichweite eines bestehenden oder neuen Wärmenetzes motiviert werden, ihr Haus an einen Wärmeverbund anzuschließen. Fördersätze und – Bedingungen sowie Gesuchsformulare des Förderprogramms sind zu finden unter: energie.lu.ch Gesuche im Rahmen des Förderprogramms 2011 können ab dem 1. Januar 2011 eingereicht werden.

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Darstellung eines Sachverständigen – Begehung eines Rohbaus Warum Mauerschlitze ausgeworfen werden müssen, warum man mit Risse im Putz rechnen könnte, wie deutet man Ausblühungen im Beton, haben 10 – 15 cm stehendes Wasser auf der Rohbetonplatte eine Auswirkung auf eine fachgerecht ausgeführte Bausubstanz? Mithilfe eines Bau- Sachverständigen kann ein Bauherr lächelnd und beruhigt der Fertigstellung entgegensehen, für dieses Lächeln wurde ein Gutachten in der Rohbauphase über die bereits durchgeführten Arbeiten in Auftrag gegeben. Bauherrenhilfeautor Ing. DI (FH) Robert Peterlik stellt uns mit Zustimmung des Auftraggebers ein Gutachten über ein im Rohbau befindliches Reihenhaus zur Verfügung. Lokalaugenschein vom 14.11.2010 Ing. DI (FH) Robert Peterlik Mauerschlitz im Rohbau…

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„Gefunden bei beton.org„  Rohbauten im Winter gut schützen! die Hälfte aller Neubauten ist heute von Schimmel betroffen. Dies geht aus einer internen Umfrage des Verbands Privater Bauherren (VPB) hervor. Als Hauptursache dafür sieht VPB- Vorstandsmitglied Rüdiger Mattis die zunehmenden Winterbaustellen, die außerdem nicht ordentlich betreut werden. „Früher wurde im Winter überhaupt nicht gebaut. 1886 etwa war das Bauen im Winter in Leipzig sogar baupolizeilich verboten! Heute ist das unvorstellbar: Bauunternehmer wollen möglichst das ganze Jahr arbeiten, Schlüsselfertiganbieter müssen Zeitpläne erfüllen, Bauherren drängen beim Architekten auf schnellen Einzug, egal, wie das Wetter ist“, beobachtet Bausachverständiger Mattis seit Jahren. Hinzu kommen neue Baustoffe, die das Bauen im Winter erlauben. Aber das wiegt Handwerker wie Bauherren nach VPB-Erfahrung in falscher Sicherheit. „Zwar sind die modernen Baumaterialien bis plus 5 Grad einsatzfähig, aber dieses Limit markiert die Mindesttemperatur“, erläutert Rüdiger Mattis. „Wenn es tagsüber fünf Grad warm ist, dann kann es trotzdem nachts frieren. Und dafür sind die meisten Baustoffe nicht geeignet.“  Das Hauptproblem auf Winterbaustellen ist die Feuchtigkeit. Eine Baustelle muss trocknen können. Wenn Estrich aufgebracht oder die Innenwände verputzt werden, dann entsteht im Haus viel Feuchtigkeit. Die muss raus. Das geht nur durch konsequentes Heizen und Lüften. Weil aber die meisten Häuser in dieser Bauphase noch gar keine funktionierende Heizung haben, wird elektrisch geheizt. „Und weil das relativ teuer ist, wird oft aufs Heizen verzichtet„, beobachtet der Bausachverständige. Ein Problem beobachten wir häufig im Winter: Im Erdgeschoss und im ersten Stock wird verputzt und geheizt, während die Luke zum unausgebauten und ungedämmten Dachgeschoss sperrangelweit offen. Das ist bauphysikalisch fatal“, weiß Bauingenieur Mattis, „denn die Feuchtigkeit aus dem unteren Bereich zieht wie in einem Kamin nach oben und schlägt sich dort an den kühlen Dachsparren nieder.“ Diese Feuchtigkeit führt fast immer zu Schimmelbefall, der später teuer saniert werden muss. „Lesen Sie den gesamten Artikel und nutzen Sie weitere Information zum Thema auf beton.org“ Rohbau im Winter schützen!…

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Mit freundlicher Genehmigung von beton.org „Kleines Beton – Lexikon“ Betonfertigteile: Fertigteile aus Beton werden in einer Fabrik hergestellt, dort gelagert, auf die Baustelle geliefert und dann montiert. Aus großformatigen Fertigteilen werden Decken, Wände und Dächer hergestellt. Fertigteilkonstruktionen aus Stützen und Balken sowie fertige Sanitärzellen gehören mit zum Bauprogramm. Sogenannte Systemhäuser werden im Zuge des Rohbaus komplett aus Betonfertigteilen gefertigt. Estrich: Estriche sind Mörtelschichten, die als Fußboden auf einem tragfähigen Untergrund oder auf zwischenliegenden Trennschichten oder Dämmschichten angebracht werden. Farbiger Beton: Die natürliche Farbe des Betons ist grau, manchmal auch weiß. Mit der Auswahl der Gesteinskörnung und durch Farbpigmente kann Beton vielfältig eingefärbt werden. Faserbeton: Dieser Beton enthält Stahl-, Glas- Textil- oder Kunststofffasern. Damit will man definierte mechanische Eigenschaften für spezielle Anforderungen erreichen. Frischbeton: Bevor Beton erhärtet, ist er je nach Zusammensetzung unterschiedlich weich. Von Frischbeton spricht man, solange er noch verarbeitet werden kann. Frischbetoneigenschaften lassen sich durch Zusatzmittel wie Fließmittel oder Betonverflüssiger gezielt für die verschiedensten Anwendungsfälle einstellen. Gefügedichter Leichtbeton: Ein Beton mit einer leichten Gesteinskörnung, der dicht ist und eine völlig geschlossene Oberfläche hat. Durch sein geringes Eigengewicht kann er vorteilhaft zum Bau von weitgespannten Brücken, Hochhäusern und Fertigteilen verwendet werden.  Haufwerksporiger Beton: Im Unterschied zum gefügedichten Leichtbeton ein Beton, bei dem die Gesteinskörner oftmals gleich groß sind. Dadurch berühren sie sich nur, und es entstehen Lufthohlräume, die nicht mit Beton gefüllt sind. Sie geben dem Beton insgesamt eine rauere Oberfläche. Hochfester Beton –  Beton der Festigkeitsklassen C55/67 bis C 100/115. Leichtbeton: unterscheidet sich vom normalen Beton dadurch, dass er durch Lufteinschlüsse ein besonders leichtes Gewicht erhält. Lufteinschlüsse können hier durch Zuschlagstoffe wie Bims, Blähton, Blähschiefer oder Lavaschlacke erzielt werden. Die Wärmedämmfähigkeit ist höher als bei Normalbeton. Leichtbetonsteine gibt es in unterschiedlichen Größen und auch als Sichtmauerwerk mit verschiedenen Oberflächen. Massivbauweise: Unter Massivbauweise versteht man das Bauen mit Betonfertigteilen, Transportbeton und Mauerwerksbau. Gebäude in Massivbauweise zeichnen sich durch lange Lebensdauer, ein behagliches Raumklima und lange Wertbeständigkeit aus. Die massive Betonbauweise ist überlegen, wenn es um hohe Anforderungen an Brandschutz und Schallschutz geht. Mauermörtel: Nach EN 998-2 ein Gemisch aus einem oder mehreren Bindemitteln, Wasser und Gesteinskörnung, ggf. Zusätzen. Zusammen mit Mauersteinen wird Mauerwerk hergestellt. Ortbeton: Beton, der an dem Ort erhärtet, an dem er verbaut wird. Ortbeton wird als Transportbeton mit Fahrmischern auf die Baustelle gebracht oder an Ort und Stelle als Baustellenbeton gemischt. Porenbeton: Porenbeton ist ein Baustoff, bei dem die Luftporen in einem besonderen Herstellungsprozess entstehen.

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KIAB – Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Aufgrund der Novellierung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 (BGBl I 2006/99) wurde die KIAB mit Wirkung 01.01.2007 den Finanzämtern unterstellt. Ziel dabei war es, durch die Verlagerung des Aufgabenbereiches von den Zollbehörden zu den Finanzbehörden eine Effizienz in den Bereichen Kontrolle und Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung zu erreichen. Durch die organisatorische Eingliederung der KIAB in den Bereich der Finanzbehörden wurden die Schnittstellen zwischen den Zollbehörden und den Finanzbehörden verbessert und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wie auch Einbringungsmaßnahmen und Lohnabgabefestsetzungen ermöglicht. Fazit: Im Hinblick auf die teilweise drakonischen Strafen gemäß § 28 AusIBG bei Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften ist jedenfalls die Einhaltung der vorstehender Voraussetzungen geboten. Dr. Alexander Mirtl, M.B.L. Rechtsanwalt Einhaltung und Voraussetzungen: Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Rechtsanwälte HASCH & PARTNER…

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