GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

GEWÄHRLEISTUNG von Mag. Artur Machac:? Eine etwas ältere aber durchaus interessante Entscheidung des Bezirkgerichtes Klosterneuburg, welche in weiterer Folge vom Landesgericht Korneuburg bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten wurde, möchte ich heute referieren. Im Jahre 2004 beauftragte der Kläger eine Erzeugerfirma mit der Herstellung eines Kachelofens samt Heizansatz zum Preis (inkl. Montage) von € 8.700,00. Die Aufstellung des Ofens erfolgte nicht mangelfrei. Unter anderem zeigte sich, dass das Sichtfenster des Ofens stark verrußte. Auch konnte die Luftzufuhr nicht ganz geöffnet werden. Es kam zu einer Verbesserung, wobei hier dem Unternehmen ein weiterer Fehler unterlief, nämlich eine Mutter abriss und es überhaupt nicht mehr möglich war die Luftzufuhr zu verändern. Zwischenzeitig untersagte die Marktgemeinde per Bescheid die Weiterbetreibung des Ofens.

Weiterlesen

SCHWARZGELD,? von Artur Machac: Auf Grund der heftig geführten Diskussion um die so genannte Steuer-CD und der Frage, ob der Staat Profit aus einer Straftat ziehen darf, ein paar klärende Bemerkung zur so genannten Selbstanzeige.? Diese ist im § 29 Finanzstrafgesetz geregelt. Der § 29 Finanzstrafgesetz ist ähnlich wie der § 167 StGB sogenannte? tätige Reue konstruiert. Es wird dabei auf die Freiwilligkeit des Täters abgestellt, dass dieser rechtzeitig den angerichteten Schaden wieder gut macht. Folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstanzeige sind notwendig:

Weiterlesen

Ich habe mich schon öfter über „Qualitätsgemeinschaften“ und dergleichen ausgelassen. Da gibt es unzählige Beispiele von aus der Industrie berufenen „Partnerschaften“ welche nichts anderes sind als „Leistungspartnerschaften“. Kluge Marketinginstrumente um die Kunden (in dem Fall die ausführenden Betriebe) an die Hersteller zu binden. Dennoch möchte ich positiv anmerken dass in diesen Gemeinschaften der jeweilige Hersteller zu seinen Produkten schult. Demnach sehr wohl Qualität geschult wird. Aber im gleichen Ausmaß geht oftmals die Unabhängigkeit der ausführenden Betriebe verloren. Da wird dann nur mehr die Produktpalette von Hersteller „xy“ empfohlen, alles andere mit viel Phantasie schlecht geredet.? Heute aber habe ich mich erstmals wieder gefreut, „Wienerberger Massivwerthaus“ tritt scheinbar, nicht nur marketingmäßig, als großer finanzstarker Partner auf. Die Baufirmen welche die Wienerberger Ziegel zu einem Ziegelmassiv-Haus verarbeiten werden vom „Bureau Veritas Certification Austria GbmH.“ qualitätsgeprüft….

Weiterlesen

„Warum ein Passivhaus einem Niedrigenergiehaus vorzuziehen ist“ Ein wesentlicher Vorteil des Passivhauses gegenüber einem Niedrigenergiehaus ist die Aufrüstbarkeit zu einem Nullenergiehaus oder zu einem Plusenergiehaus. Damit sind Sie autark, was die Energiekosten anbelangt und für zukünftige Entwicklungen gerüstet. Finanziell interessant ist das vor allem wenn sich die Förderbedingungen für Photovoltaikanlagen verbessern. Außerdem müssen wir heute berücksichtigen, dass sich die Mobilität verändert. Das Elektroauto als Fortbewegungsmittel lässt nicht mehr lange auf sich warten. Künftig nutzt jedes Haus die Photovoltaik für die Gebäudeenergie und für das Aufladen des Autos. Die Autobatterie wird dabei als Puffer für das Haus verwendet. Das Niedrigenergiehaus ist jedoch für diese Technik ungeeignet. Passivhaus billiger als Niedrigenergiehaus Meine Strategie beim Entwickeln von energieeffizienten Gebäuden ist in erster Linie das grundsätzliche Vermeiden von Energieverbrauch durch konventionelle Maßnahmen wie Wärmedämmung und sehr gute Fenster, am besten mit 3-fach Verglasung. Die Haustechnik wird auf diese Weise auf das notwendige Maß reduziert. Ganz zu Beginn kommt aber erst einmal ein Entwurf, der architektonische Qualität und Energieeffizienz verbindet. Hier werden die Weichen für die spätere energetische Performance gelegt. Legen Sie bei der Wahl des Planers Wert auf Passivhauserfahrung.? Auch die Qualität von ausführenden Firmen sind beim Passivhaus entscheidend.? Die Mehrkosten für ein Passivhaus gegenüber einem Niedrigenergiehaus belaufen sich auf ca. 8%. Dafür bekommen Sie aber jede Menge Komfort durch die gute Luftqualität und das gleichmäßige Temperaturniveau auf allen Bauteilen. Außerdem sind Passivhäuser durchdachter als andere Gebäude. Durch die Energieberechnungen und die daraus folgenden Optimierungsschritte werden Passivhäuser schon in der Planungsphase verbessert. In der Bauphase tragen Luftdichtheitsmessungen und Thermografien zur Perfektion bei. Zu Ihrer Information Bei einem Passivhaus ist kein konventionelles Heizsystem mehr nötig, es wird primär durch Wärmegewinne aufgrund von Sonneneinstrahlung, Abwärme von Personen und Elektrogeräten geheizt. Die Energiekennzahl eines Passivhauses ist mit maximal 15 kWh/m²a nach PHPP festgelegt. Gemäß dem Energieausweis (berechnet nach der OIB Richtlinie 6) entspricht dies maximal 10 kWh/m²a und der Klasse A++. Unter einem Niedrigenergiehaus versteht man ein Gebäude mit einer Energiekennzahl zwischen maximal 50 kWh/m²a und minimal 30 kWh/m²a (Kennwerte nach OIB – Energieausweis). Die Energie- und Betriebskosten eines Passivhaues sind jedoch um 50 – 80% geringer. Betriebswirtschaftlich gerechnet gibt es also nach ein paar Jahren den Punkt, ab dem das Passivhaus auf jeden Fall billiger ist. Architekt Dipl.Ing.Fh Thomas Abendroth, www.abendroth.at…

Weiterlesen

Die „Haltbarkeit“ unserer Häuser liegt oftmals über der von wichtigen Einbauteilen. Dass eine Wandmalerei nach Jahren Gebrauchsspuren aufweist und erneuert werden muss liegt auf der Hand. Bei der Luftdichtheitsebene, den inneren Dampfbremsen einer Gebäudehülle wird es interessant. Hier wird derzeit noch nach Belieben geklebt und experimentiert.

Weiterlesen